Schnupfen, Nasennebenhöhlenentzündung, Mittelohrentzündung – seit über einem Jahr war der vierjährige Linus ständig verschleimt und wurde vom Kinderarzt immer wieder, auch antibiotisch, behandelt. Aber nichts änderte sich. Schließlich rieten Bekannte: Geht doch mal zum Homöopathen.
Genau solche hartnäckigen Infektanfälligkeiten sind oft der Grund, Homöopathie auszuprobieren. Nach einer Allensbach-Umfrage sind fast allen Deutschen Globuli-Kügelchen bekannt. Nach Praxiserfahrungen von Therapeuten sind die Vorstellungen über die Therapie selbst jedoch eher vage: irgendwas mit Natur, also sanft.
Tatsächlich ist Homöopathie nur eine der nicht-schulmedizinischen Naturheilverfahren, zu denen etwa auch Akupunktur oder Osteopathie gehört. Es gibt verschiedene Homöopathie-Richtungen. Die Kassen kooperieren jedoch nur mit „klassischen Homöopathen“, die jeweils nur ein Mittel nach dem „Ähnlichkeitsprinzip“ verabreichen, um die Selbstregulierungskräfte des Organismus zu aktivieren. Wer etwa unter Verschleimung leidet, bekommt ein Präparat, das je nach Dosis die Schleimhäute reizen kann.
Neben Infektanfälligkeit suchen aber auch Patienten mit Allergien, Burn-out-Symptomen oder Panikattacken Hilfe bei Homöopathen, nicht selten auf Empfehlung des Hausarztes. Schade, dass nur die Behandlung durch Ärzte, nicht aber die von – auch nachweislich gut qualifizierten – Heilpraktikern von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wird.
Siegel für Homöopathie
Die Methode ist umstritten, aber beliebt, nur deshalb zahlen viele Kassen Homöopathie als ärztliche Sonderleistung. Die Behandlung beim Heilpraktiker zahlen sie bis auf Ausnahmen nicht (siehe Kasten). Ob ein homöopathisch arbeitender Arzt oder Heilpraktiker eine fundierte homöopathische Ausbildung und Praxiserfahrung vorweisen kann, muss man erfragen. Denn die Qualifikation „Homöopathie“ ist nicht geschützt. Doch es gibt Qualitätssiegel für Homöopathie, etwa das der Homöopathie Stiftung oder der Qualitätskonferenz des BKHD. Auch ob der Behandler Mitglied in einem seriösen Berufsverband ist, wie dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte DZhÄ oder dem Verband klassischer Homöopathen vkhd, ist ein Qualitätshinweis.
Viele Krankenkassen erstatten Homöopathie nur, wenn von ihnen ausgewählte Ärzte sie anwenden. Wesentlicher Kostenpunkt der Behandlung ist das Grundgespräch, die sogenannte Erstanamnese. Sie kann 40 Minuten bis zwei Stunden dauern und 80 bis 200 Euro kosten. Die darauffolgenden, oft rein telefonischen Beratungsgespräche sind kürzer, 15 bis 30 Minuten, und kosten 25 bis 35 Euro. Globuli werden sparsam verabreicht, die Kosten liegen bei verträglichen acht bis zwanzig Euro für eine Verschreibung.
Der Heilpraktiker Thomas Jahrmarkt, der Linus behandelt hat, rät zur Zusatzversicherung nur für chronisch Kranke. Die Frankfurter Homöopathin Katharina Oppermann empfiehlt sie für Kinder, die parallel zum Kinderarzt auch zu ihr kommen. Leider sind die Versicherungsangebote sehr unübersichtlich. Eine einheitliche Regelung, wer was und wofür zahlt, gibt es nicht einmal unter den regionalen Ablegern der gesetzlichen Versicherer.
Die AOK Hessen etwa zahlt für homöopathische Erst- und Folgeanamnese bei einem Vertragsarzt (die Rechnung muss nach Gebührenordnung der Ärzte, GOÄ, Ziffer 30 oder 31 ausgewiesen sein) maximal 240 Euro pro Kalenderjahr für Behandlungen und Arzneimittel. Die Kosten werden vom Gesamtbudget für alternative Heilmethoden abgezogen. Die AOK Bayern dagegen zahlt: nichts.
Welche Krankenkasse übernimmt was?
Auch Vergleichsportale liefern nur grobe Orientierung. Sie beruhen auf Eigenangaben der Versicherungen und fokussieren auf die Beitragskosten. Sogar die Webseiten der Kassen selbst bleiben oft vage. Beispiel DAK: „Wenn Sie bei einem Vertragsarzt mit einer anerkannten Zusatzausbildung in der homöopathischen Medizin in Behandlung sind, können die Leistungen zu einem Teil einfach über Ihre DAK-Versichertenkarte abgerechnet werden.“ Auf Nachfrage erfährt man, dass die Erstanamnese mit 42, die Folgeanamnese mit 21 Euro bezuschusst wird.
Eine andere Variante sind Verträge, die Arzt und Patient miteinander abschließen und von der Versicherung genehmigt werden müssen. Das soll verhindern, dass die Behandlung abgebrochen und bei einem anderen Arzt fortgeführt wird. Drei Beispiele, was diese Kassen nach Vertragsabschluss zahlen: die Betriebskrankenkasse BKK VBU übernimmt die Behandlungen komplett und Arzneien bis zu 100 Euro (Kinder 150 Euro) im Jahr. Die Techniker Krankenkasse zahlt Behandlungen für 24 Monate, dann folgt ein Ruhejahr und trägt Arzneimittel bis 100 Euro jährlich. Die Barmer übernimmt für 24 Monate die Behandlungs-, nicht aber die Arzneimittelkosten. Dann folgt ein Ruhejahr.
Einige gesetzliche Kassen übernehmen gar keine Naturheilverfahren, darunter mindestens diese neun: AOK Sachsen-Anhalt, AOK Bayern, AOK Rheinland/Hamburg, BKK Vital, Debeka BKK, Salus BKK, Siemag BKK, BKK Metzinger und KKH.
Im Fall von Linus haben seine Eltern die Kosten noch nicht mal eingereicht. Es gab ein langes, ausführliches Gespräch. Dafür verlangte der Heilpraktiker 120 Euro. Drei Globuli bekam Linus direkt in der Praxis. Kurz danach, erzählt Thomas Jahrmarkt, „riefen mich die Eltern völlig verdutzt an, der Infektherd war verschwunden, der Junge gesund.“ Und dabei ist es bis heute geblieben. Seitdem hat der Junge nur noch ganz normale Erkältungen, die nicht behandelt werden müssen.
Was zahlt die Krankenkasse?
Einige Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die homöopathische Behandlung durch einen Arzt. Allen voran sind hier die Securvita und die BKK24 zu nennen, aber zum Beispiel auch die AOK Hessen, die Barmer, die Betriebskrankenkasse BKK VBU oder die Techniker Krankenkasse. Was genau und ob überhaupt Naturheilverfahren bezahlt werden, das bestimmt jede Krankenkasse selbst. Es lohnt sich also genau nachzufragen. Viele Kassen bezahlen keine Naturheilverfahren.
Die homöopathische Behandlung durch Heilpraktiker wird nur von privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen bezahlt. Zum Beispiel die ARAG Krankenversicherung-AG. Sie übernimmt bei der Behandlung durch Heilpraktiker 80 Prozent, durch Ärzte 100 Prozent, maximal 500 Euro im Jahr. Die Barmenia Krankenversicherung zahlt 80 Prozent der Kosten für alle im Hufeland-Verzeichnis und im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) genannten Naturheilverfahren. Bei Behandlung durch Heilpraktiker: Abrechnung nach einfachem (dem niedrigsten!) Satz der Gebührenordnung GebüH – und insgesamt maximal 1000 Euro je Kalenderjahr. Der Deutsche Ring erstattet 80 Prozent, maximal 750 Euro im Jahr.
Homöopathie gehört nicht zum Leistungskatalog gesetzlicher Krankenkassen, dennoch zahlen dafür knapp 80 der insgesamt 112 gesetzlichen Kassen zumindest teilweise. Bedingung: die Behandelnden müssen (Vertrags-)Ärzte sein - außer bei der regionalen IKK Südwest. Die Kostenübernahme erfolgt auch bei privaten Kassen selten zu 100 Prozent. Dazu gibt es Kostendeckelungen und Gesamtbudgets. Nach Behandlungen sind auch Sperren für das darauffolgende Jahr möglich. Abgerechnet wird via Chipkarte oder Einreichung von Privat(!)-Verordnungen und Quittungen. Da jede Kasse alles variiert: Prüfen und Nachfragen!
Weiterführende Infos:
- Verbandsseiten homöopathischer Ärzte bzw. Heilpraktiker: www.welt-der-homoeopathie.de; www.vkhd.de
- Bundesverband Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH): www.homoeopathie-entdecken.de
- Stiftung Warentest: www.test.de/Krankenkassenvergleich-1801418-0/ (zahlungspflichtig)
- Vergleichsportal: www.krankenkasseninfo.de
Zusatzversicherungen für Heilpraktiker?
Es gibt zahlreiche private Heilpraktiker-Zusatzversicherungen, oft als Angebotsmix für Naturheilverfahren, Brillen und Zahnersatz. Nach einer Studie der Stiftung Warentest ist keine in allen drei Bereichen gleich gut. Unbedingt also die Details checken und mit der vorhandenen Krankenversicherung abgleichen. Bei manchen steigen die Kosten rapide mit zunehmendem Alter der Versicherten und/oder haben Wartefristen bis zur Inanspruchnahme – andere sind besonders kostengünstig für Kinder. MED Komfort Start-U (Axa), Bayerische Beamtenkasse/UKV NaturPRIVAT und uni-medA-Premium (Universa) sind gute Angebote für den Schwerpunkt Homöopathie.
Weiterführende Infos:
Mehr zum Thema Krankenkassen und Homöopathie
www.gesetzlichekrankenkassen.de
Das Portal vergleicht die Leistungen gesetzlicher Krankenkassen
www.versicherung-vergleiche.de/zusatzversicherung-heilpraktiker/index.php
Die Tarife und Leistungen von Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren im Vergleich
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