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Grüne Gentechnik – ein Überblick

Ein neuer Gesetzesvorschlag der EU-Kommission sieht eine tiefgreifende Änderung des Gentechnik-Rechts vor. Was das für die Landwirtschaft bedeutet und warum Verbraucher:innen sich dann nicht mehr frei für oder gegen Genfood entscheiden können.

Jetzt ist es offiziell: Die EU-Kommission will das europäische Gentechnikrecht lockern. Demnach sollen neue Gentechnische Verfahren wie CRISPR/Cas aus dem bestehenden Recht ausgenommen werden. Dies geht aus einem Gesetzesvorschlag den die EU-Kommission nun vorgelegt hat, dessen Kernpunkte bereits vor rund zwei Wochen bekannt geworden waren. Der Aufschrei vieler Stimmen aus der Lebensmittelmittelbranche – ökologischer wie in Teilen auch konventioneller – hat keine Auswirkungen auf die finale Abstimmung unter den einzelnen Kommissariaten gehabt.

Neue EU-Regelungen zur Grünen Gentechnik bedrohen Wahlfreiheit von Verbraucher:innen

Lebensmittel, die genmanipulierte Inhaltstoffe enthalten, könnten also unerkannt im Handel und anschließend auf dem Teller von Millionen EU-Bürger:innen landen. „Der Gentechnik-Gesetzentwurf ist eine Ohrfeige für Verbraucherschutz und Wahlfreiheit“, sagte Tina Andres, Vorsitzende des Bio-Dachverbandes BÖLW bereits vor zwei Wochen. Die EU-Kommission müsse diesen unausgegorenen und Verbraucher-feindlichen Vorschlag jetzt unbedingt zurückziehen und grundlegend überarbeiten. „Die überwältigende Mehrheit der Menschen in Europa will keine Gentechnik auf dem Teller oder auf dem Acker – vor allem aber wollen die Menschen selbst entscheiden dürfen, was sie essen!", sagte Andres. Den finalen Vorschlag der Kommission kommentierte sie ähnlich lautend: „Die EU-Kommission lässt sich von der Gentechnik-Lobby den Kurs diktieren.“

Verbraucher:innen wollen kein Genfood

  • Eine große Mehrheit der Menschen in Deutschland möchte, dass mit Hilfe neuer Gentechniken hergestellte Lebensmittel gekennzeichnet und geprüft werden. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen forsa-Umfrage (September 2023) im Auftrag der Verbraucherorganisation Foodwatch. Laut Foodwatch-Umfrage sprechen sich 92 Prozent der Befragten für eine Kennzeichnung aus. 96 Prozent sind für eine verpflichtende Risikoprüfung der so hergestellten Pflanzen. Foodwatch bezeichnete die Ergebnisse als deutliches Signal an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, sich in Brüssel für eine lückenlose Gentechnik-Kennzeichnung und Risikoprüfung einzusetzen. Bisher hat sich die Ampel-Regierung noch nicht eindeutig zum Vorschlag der EU-Kommission positioniert. Während Bundesumweltministerin Steffi Lemke für eine Kennzeichnungspflicht und Risikoprüfung ist, stimmt die FDP den Plänen der Kommission zu. Dabei zeigt die Umfrage auch, dass sich 94 Prozent der befragten FDP-Anhänger:innen eine Risikoprüfung und 85 Prozent eine Kennzeichnung wünschen.
  • In einer Umfrage des Umweltinstituts München aus dem Jahr 2021 gaben 84 Prozent der Befragten an, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel gekennzeichnet werden sollten. Ebenso viele verlangten, dass Produkte alter und neuer Gentechnik einer umfassenden Risikobewertung unterzogen werden.

Dass Grüne Gentechnik wie in dem Vorschlag der EU-Kommission vorgesehen Verbrauchern zugutekommt, wird in Teilen der Lebensmittelbranche kritisch gesehen. Denn Risikoprüfung und Kennzeichnungspflicht wären für Pflanzen, die mit solchen Verfahren gezüchtet wurden, nicht mehr verpflichtend. Lediglich das Saatgut müsste kenntlich gemacht werden.

Die EU-Kommission begründet ihren Vorstoß unter anderem mit einer weltweiten „erheblichen Nachfrage“ nach solchen Pflanzen. Diese hätten das Potenzial, einen Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Agrar- und Ernährungssystem zu leisten. Die Kommission glaubt, dass NGTs als Instrument zur Steigerung der Nachhaltigkeit und Ernährungssicherheit eingesetzt werden könne, „vorausgesetzt sie sind sicher für Verbraucher sowie Umwelt und kommen der Gesellschaft als Ganzes zugute“, heißt es in dem Entwurf.

So bewertet die Branche den Gesetzesvorschlag:

Neue Kategorien für Grüne Gentechnik: Was ändert sich?

Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind auch heute schon in der EU erlaubt. Sie unterliegen aber einem der weltweit strengsten Zulassungsverfahren. Hersteller müssen Risikoanalysen durchführen und für jeden zugelassenen gentechnisch veränderten Organismus (GVO) Referenzmaterial liefern, damit Überwachungslabore Nachweisverfahren entwickeln können. Zudem müssen GVO und damit hergestellte Produkte gekennzeichnet werden, damit Konsument:innen, Landwirt:innen und Hersteller:innen zwischen Produkten mit und ohne Gentechnik wählen können.

Diese Verordnungen gelten bislang auch für neue gentechnische Verfahren wie CRISPR/Cas. Das hat der Europäische Gerichtshof 2018 entschieden. Aus Vorsorgegründen, weil sie nicht sicher genug seien, und um die Wahlfreiheit zu erhalten, so der EuGH.

Neue Kategorien für neue Gentechnik

Doch nun verfolgt die EU-Kommission andere Pläne: Pflanzen, die mit neuen Gentechniken entwickelt werden (NGT-Pflanzen), sollen künftig in zwei verschiedene Kategorien eingestuft werden:

  1. In Kategorie 1 finden sich NGT-Pflanzen, in deren Erbgut beliebig viele Gene an- oder abgeschaltet wurden. Auch dürfen beliebige Genkonstrukte hinzugefügt werden, solange sie von Arten stammen, die natürlich oder mit biotechnologischer Hilfe mit der Pflanze gekreuzt werden können. Bis zu 20 Eingriffe wären erlaubt, bei denen kleine Erbgut-Sequenzen eingefügt oder entfernt werden. Für diese NGT-Pflanzen sollen Zulassungsverfahren und Risikoprüfung künftig entfallen. Die Pflanzen und die Produkte, die daraus hergestellt werden, unterlägen auch keiner Kennzeichnungspflicht mehr.
  2. In Kategorie 2 fallen Pflanzen, denen mehr als 20 Erbgut-Sequenzen eingefügt wurden oder solche, bei denen mehr als 20 Nukleotide verändert wurden. Für diese ist ein erleichtertes Zulassungsverfahren vorgesehen mit einer weniger strengen Risikobewertung und einem reduzierten Monitoring in Bezug auf mögliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit.

Außerdem sieht der Vorschlag der Kommission vor, dass die EU-Staaten auf ihrem Gebiet den Anbau oder die Verwendung von NGT-Pflanzen nicht einschränken oder verbieten dürfen. Nach der bisherigen Rechtsprechung haben die Staaten diese Möglichkeit noch. Die sogenannte „Opt-Out Option“ soll also für die neuen GVO nicht gelten.

Grüne Gentechnik ohne Risikobewertung auf den Teller?

Die Zulassung neuer Lebensmittel unterliegt in der EU strengen Kontrollen, die der Aufsicht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unterliegt. Hersteller von Produkten aus genetisch veränderten Pflanzen müssen dabei umfangreiche Untersuchungen vorlegen. Sie müssen zum Beispiel nachweisen, dass die veränderten Pflanzen nicht giftig sind und keine Allergien auslösen. Erst wenn ausgeschlossen werden kann, dass der GVO eine solche Wirkung hat, kann eine Zulassung erfolgen. Grundsätzlich gilt: Lebensmittel aus genetisch veränderten Pflanzen müssen so sicher sein wie das konventionelle Vergleichsprodukt. Sollten NGTs aus der ersten Kategorie künftig nicht mehr unter das Gentechnikrecht fallen, entfiele für sie die gesamte Risikoprüfung.

Risiken für Landwirtschaft und Verbraucher

Entgegen aller Unbedenklichkeitserklärungen seitens der Befürworter von Grüner Gentechnik bergen die neuen Verfahren wie CRISPR Risiken. Studien belegen, dass es immer wieder zu ungewollten Veränderungen im Erbgut komme, am Ort des Eingriffs selbst (On-Target-Effekte) und an entfernteren Stellen im Erbgut (Off-Target-Effekte). Ebenso kann ohne Risikoprüfung kaum abgeschätzt werden, welche Wechselwirkungen beim Ausbringen in die Natur entstehen. Zu diesem Ergebnis kommt auch der Verbraucherschutzbund. „Werden beispielsweise Öle und Eiweißstoffe in Lebensmittelpflanzen verändert, kann das sowohl die Verträglichkeit der Lebensmittel beeinflussen als auch zu Störungen in den Interaktionen mit Bestäubern und Bodenorganismen führen“, heißt es in einem entsprechendem Bericht.

Aktionen gegen Genfood

Noch ist es möglich die Pläne der EU-Kommission zu verhindern. Entscheidend wird dabei sein, dass sich viele Menschen lautstark in die Diskussion einmischen. Deshalb: Schreibt euren Politikern.

Bio-Landwirtschaft in Existenz bedroht

Für die Öko-Branche sind die Pläne besonders gefährlich, weil die Bio-Standards Gentechnik ausschließen. Doch mit den geplanten Regeln könnten die im Bio-Landbau weiterhin verbotenen NGT-Pflanzen unerkannt die gesamte Bio-Wertschöpfungskette verunreinigen und damit die wirtschaftliche Existenz von Bio-Landwirt:innen und Bio-Betrieben gefährden.

Das Problem: Es fehlen Vorschläge, mit denen der Ausschluss der NGTs im Bio-Landbau praktisch umgesetzt werden kann. „Es soll keine EU-weit gültigen Vorgaben für den Schutz gegen Gentechnik-Kontaminationen, sogenannte ‚Koexistenzregeln‘, geben“, kritisierte BÖLW-Vorsitzende Tina Andres. Die Verantwortung soll auf die EU-Mitgliedstaaten abgeschoben werden. Verbieten dürfen sie die Freisetzung neuer Gentechnik-Organismenden den Plänen der Kommission zufolge aber nicht.

Die Konsequenzen für die ökologische Landwirtschaft wären gewaltig: „Der Vorschlag wäre das Ende der ökologischen Landwirtschaft, die sich mit immer mehr Aufwand vor Kontamination schützen müsste“, sagt Karl Bär, Agrarpolitiker der Grünen im Bundestag. Der agrarpolitische Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament, Martin Häußling, kommt zu einer ähnlichen Bewertung: „Für die Verbraucher brächte dieser Regelungskahlschlag größtmögliche Intransparenz und Null-Wahlfreiheit. Für die Öko-Branche wäre es ein vorsätzlich herbei geführter Genickbruch.“

Doch nicht nur der Bio-Landbau sei in seiner Existenz durch den Gesetzesentwurf der Kommission gefährdet. „Kommt der Vorschlag durch, würde das Recht auf gentechnikfreie Erzeugung und das in der EU geltende Vorsorgeprinzip ausgehebelt“, kritisiert auch Annemarie Volling, Gentechnik-Expertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Der Verband vertritt sowohl ökologisch als auch konventionell wirtschaftende Landwirt:innen. Kleinere und mittlere ökologische und konventionelle Züchter:innen stünden vor dem Aus. Aktuell hätten europäische Bäuer:innen noch einen Vorteil, weil sie das erzeugen, was die Bevölkerung in Europa wolle: keine Gentechnik auf dem Teller, so Volling weiter.

Auch der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) bewertet den Vorstoß der EU-Kommission kritisch: „Gentechnik zu verschleiern ist eine ganz schlechte Idee. Das würde das Vertrauen in Politik und Lebensmittelwirtschaft massiv untergraben. Verbraucher:innen wollen zu Recht wissen, wie das Essen produziert wird, das sie kaufen. Die EU-Kommission setzt leichtfertig im Interesse weniger Akteure den großen Wettbewerbsvorteil der Landwirte, Hersteller und des Handels in Europa aufs Spiel, die international für gentechnikfreie Qualitätsprodukte stehen“, kommentiert Alexander Hissting, Geschäftsführer des VLOG.

Grüne Gentechnik oder Bio-Landwirtschaft? Politische Widersprüche und Kontroversen

Das Papier weist neben den arglosen Umgang mit Verbraucherrechten und der Natur auch politische Schwächen auf – gerade in Deutschland. Denn Landwirtschaftsminister Cem Özdemir hat das Ziel ausgegeben, dass bis zum Jahr 2030 auf 30 Prozent der Landwirtschaftsfläche nach Öko-Kriterien gewirtschaftet werden soll. Dementsprechend klar bewertet Kathrin Jäckel, Vorsitzende des Bundes Naturkost und Naturwaren den Entwurf: „Jede zusätzliche Belastung der Bio-Land- und Lebensmittelwirtschaft gefährdet den dringend notwendigen Umbau hin zu mehr Nachhaltigkeit und der Bewältigung der Klima- und Biodiversitätskrise und auch das Ziel der Bundesregierung von 30 Prozent Bio.“

Gesucht-Gefunden: Gentechnik-Meldung aus der August-Ausgabe

EU-Kommission bringt Genfood auf den Tisch

Genfood bald ohne Risikoprüfung und Kennzeichnungspflicht?

Die EU-Kommission will die meisten mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellten Pflanzen ungeprüft und unkontrolliert anbauen lassen. Die fertigen Pflanzen und die daraus hergestellten Lebensmittel müssten nicht mehr gekennzeichnet werden. So steht es in einem Verordnungsvorschlag, den die Kommission vorgelegt hat. Ohne Zulassung dürfen Gentechniker demnach an bis zu 20 Stellen ins Erbgut einer Pflanze eingreifen. Dazu dürfen sie kleine Erbgut-Bausteine einfügen oder ersetzen, beliebige Gene an- oder abschalten sowie Genkonstrukte hinzufügen oder austauschen, die von verwandten Arten stammen.

Für die Bio-Landwirtschaft bleiben diese Verfahren verboten. Da das Saatgut noch gekennzeichnet werden muss, können Bio-Landwirt:innen weiterhin gentechnikfrei anbauen. Doch sie können sich kaum dagegen wehren, dass diese NGT-Pflanzen ihre Erzeugnisse verunreinigen. Weil es kein Standortregister mehr geben soll, wissen die Bio-Landwirt:innen nicht, was die Nachbarn anbauen. Auch Sicherheitsabstände oder sonstige Schutzmechanismen, wie sie das Gentechnikrecht vorschreibt, sollen fallen. Die Haftungsregelungen, wie sie für klassische Gentechnik gelten, will die Kommission ebenfalls streichen. Und anders als bisher hätten gentechnikkritische Mitgliedsstaaten keine Möglichkeit, den Anbau von NGT-Pflanzen auf ihrem Gebiet zu verbieten. „Die EU-Kommission lässt sich von der Gentechnik-Lobby den Kurs diktieren“, sagte Tina Andres, Vorstandsvorsitzende des Bio-Dachverbandes BÖLW. Noch können die Abgeordneten im EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten im Ministerrat den Vorschlag ändern oder ganz zurückweisen. Damit das passiert, braucht es öffentlichen Druck.

Autor: Leo Frühschütz

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Dieser Artikel wurde am 17.10.2023 von der Redaktion aktualisiert.

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