Bestes Bio: Teilnahmebedingungen

Vorbemerkung

Die Kundenbefragung Bestes Bio wird von der bio verlag gmbh, Magnolienweg 23, 63741 Aschaffenburg ausgerichtet. In Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen wird registrierten Nutzern (m/w/d) die Möglichkeit geboten, sich um eine Teilnahme an der Produktbeurteilung zu bewerben.

Die Teilnahme begründet keinerlei Verpflichtung für eine Teilnahme an weiteren Aktivitäten des bio verlags.

Bei widersprüchlichen Angaben in diesen Teilnahmebedingungen und den allgemeinen AGB sowie der allgemeinen Datenschutzerklärung für Webangebote der bio verlag gmbh gelten für den Wettbewerb Bestes Bio vorrangig diese Teilnahmebedingungen.

Verpflichtungen des Teilnehmers

Die Teilnahme an der Kundenbefragung ist unentgeltlich

Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm in der Bewerbung gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Email-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind.

Ausgewählte Teilnehmer verpflichten sich, aktiv an der Kundenbefragung teilzunehmen, indem die zur Verfügung gestellten Produkte ausprobiert und die gestellten Beurteilungsfragen innerhalb der angegebenen Frist wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Die Teilnehmer erklären sich mit der Zahlung einer Versandkostenpauschale, in Höhe von 4,90 €, einverstanden.

Für Schäden an den Produkten übernehmen weder bioverlag noch Kooperationspartner oder Dienstleister die Haftung, sofern der Schaden nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

Produkte, die die Teilnehmer im Rahmen von Bestes Bio erhalten, stellen unverkäufliche Muster dar. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veräußerung dieser Produkte gegen Markenrechte des Partnerunternehmens verstoßen kann, wenn das Partnerunternehmen die Produkte nicht für den Weitervertrieb in den Verkehr gebracht hat.

Die Teilnehmer verpflichten sich, sämtliche als vertraulich gekennzeichnete Informationen gegenüber außenstehenden Dritten streng vertraulich zu behandeln und geheim zu halten. Sie verpflichten sich ferner, die Informationen für keine anderen Zwecke einzusetzen als die Bewertung der zur Verfügung gestellten Produkte. Ausgenommen von der Vertraulichkeitsvereinbarung sind Informationen, die dem Interessenten rechtmäßig von Dritten zur Verfügung gestellt wurden oder die bereits vor Bestätigung dieser Teilnahmebedingungen bekannt waren.

Als vertraulich gekennzeichnete Informationen dürfen nicht auf fotomechanischem oder anderem Weg vervielfältigt oder auf Datenträgern abgespeichert werden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

Sollte durch ein Zuwiderhandeln gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung ein Schaden entstehen, so bleibt die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs vorbehalten.

Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Durchführung der Anmeldung oder der Kundenbefragung,
(b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
(c) bei unlauterem Handeln oder
(d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Bewerbung.  

Aktivitäten im Laufe der Kundenbefragung

Mit der Bewerbung für diese Kundenbefragung willigt der Bewerber ein, Informationen über die zur Bewertung stehenden Produkte, dazugehörende Umfragen und Aktivitäten, sowie das Feedback zu diesem Produkttest zu erhalten. Die Kommunikation erfolgt auf der Wettbewerbsseite, per Email oder telefonisch.

Anwendbares Recht

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Bestes Bio sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich von bioverlag.de oder einer ihrer Websites. Kundenbefragung und ggf. damit verbundene Gewinnspiele unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.