Umwelt

Bienensterben: Verwirrt, verirrt, tot

Neonikotinoide sollen Pflanzen schützen. Doch sie töten auch Bienen. Ein Teilverbot soll helfen, tut es aber nicht. Sechs Gründe.

Sie bringen Hummeln ins Taumeln, Vögel vom Kurs ab und verwirren Bienen. Die Rede ist von Neonikotinoiden. Welche fatalen Wirkungen diese Insektizide haben können, zeigte sich 2008 im Oberrheingraben. Dort hatte sich das Neonikotinoid Clothianidin vom Saatgut gelöst und war in die Luft geraten. Die Folge: 11 000 Bienenvölker starben. Ein Desaster für die betroffenen Imker, das erst fünf Jahre später zu ersten Anwendungsverboten führte.

Neonikotinoide, kurz Neoniks, sind Insektenvernichtungsmittel. Sie werden überwiegend als Saatgutbeize verwendet. Dabei wird das Saatgut mit dem Wirkstoff umhüllt, wodurch bereits junge Pflanzen den Stoff aufnehmen. Außerdem werden Neonikotinoide als Spray oder Granulat eingesetzt.

Neoniks sollen Insekten töten, die Pflanzen anbohren oder anbeißen – zum Beispiel Blattläuse, Schmetterlinge und Käfer. Die Stoffe zählen zu den sogenannten systemischen Insektiziden. Das heißt, sie werden über Wurzeln oder Blätter aufgenommen und gelangen so in die ganze Pflanze. Wo auch immer saugende Insekten die Pflanze anbeißen, nehmen sie das Gift auf und sterben.

Bienen sterben auf Umwegen

Aber nicht nur saugende Insekten werden vergiftet, sondern auch Bienen und Hummeln. Denn auch die von der Pflanze abgegebenen Wassertropfen, ihre Pollen und ihr Nektar enthalten das Gift. Außerdem können sie über Stäube, die bei der Aussaat von gebeiztem Saatgut entstehen, verteilt werden. Studien zeigen, dass bereits kleine Mengen für Bienen verheerend sein können. Sie töten die Tiere zwar nicht unmittelbar, schädigen aber ihr Nervensystem und stören die Reizweiterleitung. Sie führen zu einer verminderten Fruchtbarkeit und einem gestörten Orientierungssinn, weshalb die Bienen nicht mehr in ihren Stock zurückfinden.

2018 bestätigte auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), dass die Anwendung von Neonikotinoiden ein Risiko für Wild- und Honigbienen darstelle. Kurz darauf wurden drei der fünf handelsüblichen Neoniks in der EU verboten. Doch von einer Entwarnung für Bienen & Co. kann keine Rede sein.

Gefahr durch „Ersatzgifte“

  1. Die drei verbotenen Neonikotinoide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam sind nur vom Freiland verbannt. In Gewächshäusern sind sie weiter erlaubt und können von dort, etwa über das Abwasser, in die Umwelt gelangen.
  2. Die weiterhin erlaubten Mittel – Thiacloprid und Acetamiprid – dürfen teilweise sogar bei Zimmerpflanzen verwendet werden und sind im Baumarkt erhältlich.
  3. Die Folgen des bisherigen Einsatzes wirken lange nach. Wissenschaftler der britischen Universität Sussex haben festgestellt, dass die Pflanze aus der Saatbeize nur fünf Prozent des Mittels aufnimmt – der Rest geht ins Erdreich. Dort können Neoniks je nach Wirkstoff einige Tage bis viele Jahre überdauern. Und da sie wasserlöslich sind, werden sie weiter transportiert. So tauchen Neonikotinoide auch in Blühstreifen um Äcker auf. Also ausgerechnet dort, wo Landwirte den Insekten etwas Gutes tun wollen, können die Gifte ein zweites Mal zuschlagen.
  4. Verboten heißt nicht, dass die Neonikotinoide nicht trotzdem eingesetzt werden. Das Schlupfloch nennt sich Notfallzulassung. Über diese Ausnahmeregelung erlauben viele Länder den Einsatz der Mittel mit der Begründung, es gebe keine Alternativen und die Bauern seien darauf angewiesen, um ihre Ernten zu erhalten.
  5. Die Industrie hat mittlerweile Nachfolgeprodukte entwickelt, die ähnlich wirken wie Neonikotinoide. Erst Anfang März wurde ein Insektenvernichtungsmittel mit dem auch für Bienen hochgiftigen Wirkstoff Cyantraniliprole für den deutschen Markt zugelassen. Es darf im Freiland zum Beispiel gegen Kartoffelkäfer eingesetzt werden. Ein anderes Beispiel: Flupyradifuron. Ein Insektizid mit diesem Wirkstoff wurde in Deutschland Ende Dezember zugelassen. Der Wirkstoff gilt als bienenverträglicher, kann in hoher Dosis aber das Lernvermögen und Gedächtnis von Honigbienen beeinträchtigen, haben Würzburger Forscher herausgefunden. Das Insektizid darf zwar nicht im Freiland eingesetzt werden. Dafür aber in Innenräumen und Wintergärten.
  6. Auch wenn der Verbrauch an Neonikotinoiden in Europa aufgrund des teilweisen Verbots gesunken ist, der deutsche Export stieg deutlich an – von 1756 Tonnen in 2012 auf 2384 Tonnen in 2017. Kunden seien vor allem Mais- und Soja-Landwirte in den USA, Mexiko, Brasilien und Argentinien, Indien, Japan und Australien, sagte der Sprecher von Bayer Crop Science in der Frankfurter Rundschau.

Bienen-Bündnis braucht Unterstützung

Das von der Aurelia Stiftung organisierte „Bündnis zum Schutz der Bienen“ setzt sich auch vor Gericht für Bienen ein. Aktuell unterstützt es die EU-Kommission als sogenannter Streithelfer in einem Berufungsverfahren von Bayer. Der Chemiekonzern hatte zusammen mit Syngenta und BASF gegen die von der EU-Kommission verhängten Neonikotinoid-Einschränkungen geklagt und war abgewiesen worden.

Als Streithelfer unterstützt das Bündnis die Position der EU-Kommission. Vor Gericht wird es von der Kanzlei GGSC vertreten.

Zum „Bündnis zum Schutz der Bienen“ gehören unter anderem der Deutsche und Europäische Berufsimkerbund, Demeter, Bioland und Mellifera e.V.

Wer das Bündnis unterstützen möchte, kann dies mit einer Spende tun:
Aurelia Stiftung, GLS Bank,
IBAN: DE52 4306 0967 0778 8996 00, BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Neonics EuGH

Während Umweltverbände für den Schutz von Bienen & Co. ein dauerhaftes Verbot aller Neoniks fordern, will Bayer das verhängte Teilverbot nicht hinnehmen. Zur Zeit läuft ein Berufungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Bienen sind also noch nicht außer Gefahr.

Ohne Bienen & Co. wird es irgendwann auch für den Menschen eng, denn viele Nahrungspflanzen bleiben unbestäubt. Der Mensch kommt aber auch über sein Essen mit Neonikotinoiden in Kontakt. Das Chemische Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart hat 2018 in 31 Prozent der untersuchten Obst- und Gemüseproben Rückstände von einem oder mehreren Neoniks gefunden. Vier Proben lagen über dem gesetzlichen Grenzwert.

Forschungen über mögliche gesundheitliche Gefahren für die Menschen sind noch Mangelware. 2013 kam die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) in einer Untersuchung allerdings zu dem Ergebnis, dass die Wirkstoffe Acetamiprid und Imidacloprid die Entwicklung von Neuronen und Hirnstrukturen beeinträchtigen können, die mit der Lern- und Gedächtnisfunktion in Verbindung stehen.

Mehr zum Thema

www.martin-haeusling.eu
Hier kann man sich die Studie „Die (un-)heimliche Artenerosion“ unseres Autors Stephan Börnecke herunterladen. Die Studie enthält ein Extra-Kapitel über Neonikotinoide.

www.bvl.bund.de
Unter dem Stichwort „Online-Datenbank Pflanzenschutzmittel“ findet man hier viele Infos zu den Insektenvernichtungsmitteln.

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