Umwelt

Tierhaltung außer Kontrolle: Welche Rolle Tierärzte spielen

Regelmäßig dokumentieren Tierrechtgruppen grausame Zustände in deutschen Ställen. Schaut dort niemand nach dem Rechten? Wir haben Tierärzte gefragt.

Der Landwirt aus dem schwäbischen Merklingen nahm das Urteil mit gesenktem Kopf entgegen. Drei Jahre soll er ins Gefängnis, weil er über vier Jahre hinweg Schweine unter katastrophalen Zuständen in zwei völlig überfüllten und verdreckten Ställen gehalten hatte. 1600 Schweine seien in dieser Zeit zu Tode gekommen, stellte der Richter fest und sprach laut örtlicher Presse von einer „Massentierhölle“.

Hatte niemand diese „Hölle“ gesehen? Erst als Friedrich Mülln von der Soko Tierschutz im Herbst 2016 seine Aufnahmen öffentlich gemacht hatte, rückten die amtlichen Tierärzte aus. Sie verboten dem Landwirt die Tierhaltung und schalteten die Staatsanwaltschaft ein. Zweieinhalb Jahre dauerte es bis zur Verhandlung im März 2019.

In Deutschland sollen beamtete Tierärzte Leben und Wohlbefinden der Nutztiere schützen und Leid verhüten, erklärt das Bundeslandwirtschaftsministerium. Doch die staatlichen Veterinärämter haben noch viele andere Aufgaben – und sind chronisch unterbesetzt. „Es gibt 3900 Amtstierärzte in ganz Deutschland, wir bräuchten 2000 mehr“, sagt Holger Vogel, Präsident des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte (BbT). Zwei Bundestagsanfragen von Grünen und FDP ergaben: Bundesweit bekommt ein tierhaltender Landwirt alle 17 Jahre Besuch vom Amtsveterinär. In Thüringen und Sachsen kommt er schon nach zehn Jahren, in Bayern nur einmal in 48 Jahren. In Niedersachsen gab es 2017 16 324 kontrollpflichtige Schweinehalter. 788 Betriebe wurden von den Amtstierärzten in diesem Jahr besucht, das entspricht fünf Prozent. Beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) – es untersteht Agrarministerin Julia Klöckner – laufen jedes Jahr die Kontrollzahlen der Länder zusammen. Das Amt schreibt dazu „dass das Kontrollsystem ein wirksames Mittel ist, sodass grundsätzliche Änderungen derzeit nicht erforderlich sind.“ Klöckners Ministerium dagegen spricht von lückenhaften Kontrollen: Die Personal- und die Kontrolldichte sei in vielen Bundesländern deutlich zu gering. Das zu ändern sei Aufgabe der Bundesländer, denn laut Grundgesetz liege die Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften nicht beim Bund, sondern in der Zuständigkeit der Länder.

Amtstierärzte sind überlastet

Das Kaum-Kontrollieren ist jedoch rechtens, weil die Vorgaben des Bundes für die Länder zu lasch sind. „Für die Vor-Ort-Kontrolle im Tierschutz gibt es keine vorgeschriebene Frequenz“, erläutert Holger Vogel, der selbst ein Veterinäramt in Mecklenburg-Vorpommern leitet. Die Folge ist, dass die überlasteten Amtstierärzte aktuelle Vorgänge bearbeiten, die vorgeschriebenen Kontrollen wie Fleischuntersuchungen erledigen und die Ställe zurückstellen. „Wir werden oft nur auf Anzeigen hin tätig“, sagt der Verbands-Präsident.

Doch nicht nur der Personalmangel macht den Amtsveterinären zu schaffen. „Die Aggressivität gegenüber unseren Mitarbeitern ist so stark angestiegen, dass wir Vor-Ort-Kontrollen meist mit zwei Personen machen“, sagt Holger Vogel und berichtet von Kollegen, die von Landwirten bedroht oder angegriffen wurden. Hinzukommen kann politischer Druck, denn die Veterinäre sind meist den Landkreisen unterstellt und für manche Landräte sind Landwirte wichtige Wählerschichten. Einzelfälle seien das, sagt Vogel. Gängig indes sei, dass die Justiz Tierschutzvergehen nicht so behandle, wie es angesagt wäre. „Das ist relativ frustrierend, wenn man ermittelt, die Dinge auf den Weg bringt und nichts passiert.“ Tatsächlich wurde in dem anfangs geschilderten Fall aus Merklingen erstmals überhaupt ein Nutztierhalter wegen Tierquälerei zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Er hat ebenso Berufung eingelegt wie die Staatsanwaltschaft. Auch ihr war die Strafe zu hoch.

Justiz: Kein Interesse an Tierschutz?

Die Rechtsanwältin Davina Bruhn hat für Greenpeace Bescheide analysiert, mit denen Staatsanwaltschaften Anzeigen von Tierschützern abgewiesen und ihre Ermittlungen eingestellt hatten. Ihre Schlussfolgerung: „Die Staatsanwaltschaften verletzen ihre Ermittlungs- und Verfolgungspflichten.“ Schon 2015 hatte das bundeseigene ThünenInstitut Gründe für das juristische Kaum-Handeln untersucht. Das Fazit der Wissenschaftler: Viele Staatsanwälte und Richter haben wenig Interesse am Tierschutz und entsprechend geringe Fachkenntnisse. Der Mannheimer Strafrechtsprofessor Jens Bülte sieht einen Systemfehler. Das Tierschutzstrafrecht sei in der Praxis auf Fehlverhalten im Einzelfall ausgelegt, argumentiert er: „Systematische Verstöße gegen Tierschutzrecht durch Massentierhaltung werden dagegen selten strafrechtlich verfolgt, „obwohl gerade auch in diesem Bereich viele Misshandlungen stattfinden“.

Die Staatsanwaltschaften verletzen ihre Ermittlungs- und Verfolgungspflichten.

Davina Bruhn, Rechtsanwältin

Hier stellt sich die Systemfrage: Zeigen die Bilder der Tierrechtsaktivisten bedauerliche Einzelfälle oder sind die Zustände in diesen Ställen „systembedingte tierschutzrelevante Symptome und Begleiterscheinungen der industriemäßigen Tierhaltung“, wie der Verein „Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft“ in einem Positionspapier darlegt.

Ethikkodex für Tierärzte

„Es ist eine sehr kleine Zahl von Beständen, aus denen die wirklich grausligen Bilder kommen, wo die Tiere qualvoll dahinvegetieren unter strafbaren Haltungsbedingungen“, sagt Thomas Blaha, stellvertretender Vorsitzender der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz. In den meisten dieser Fälle seien die Tierhalter massiv überfordert. Besonders gefährdet seien bäuerliche Familienbetriebe, die eh schon am Rande ihrer Kapazität wirtschaften. „Plötzlich fällt der Opa aus und muss gepflegt werden, der Bauer wird zum Alkoholiker oder die Frau verlässt ihren Mann“, sagt Blaha. Der betreuende Tierarzt werde in solchen Fällen kaum gerufen, könne also auch nicht einschreiten.

Generell gilt für Tierärzte der Ethikkodex der Bundestierärztekammer. Dort heißt es: „Wir fordern Tierhalter zur Behebung von Mängeln auf, wenn wir defizitäre Zustände in der Tierhaltung und Betreuung feststellen, und arbeiten erforderlichenfalls mit staatlichen Organen zusammen.“ „Doch was soll der Tierarzt tun, wenn der Landwirt dreimal nicht reagiert?“, fragt Blaha. Er kann ihn anonym beim Veterinäramt anzeigen, doch das spricht sich am Stammtisch schnell herum: Erst war der Tierarzt da und eine Woche später der Amtstierarzt. Schnell kann da ein Tierarzt viele Kunden verlieren. „Die leben davon“, erinnert Blaha.

Defizite in jedem fünften Stall

Ställe mit defizitären Haltungsbedingungen machen, den wenigen amtlichen Kontrollen zufolge, rund ein Fünftel der Betriebe aus. Da sind Familienbetriebe ebenso darunter wie Betreiber großer Anlagen. „Tierschutz hängt nicht von der Betriebsgröße ab, sondern vom Management“, argumentiert Blaha. Das Problem sei der Mangel an Betreuung, „denn da braucht es Menschen mit Sachkunde und Empathie, doch die kosten Geld“. Und damit ist Blaha beim Kern angelangt: „Schuld an allem ist die seelenlose Niedrigpreis-Lebensmittel-Politik in der ganzen EU.“

Schuld an allem ist die seelenlose Niedrigpreis-Lebensmittel-Politik in der ganzen EU.

Thomas Blaha, Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz

Auch der Tierarzt ist ein Kostenfaktor und wird vor allem dann gerufen, wenn ein Tier krank ist und ein Medikament braucht. Dabei könnte er als Berater viel beitragen, um Tierhaltung und Tiergesundheit zu verbessern, sagt Blaha: „Wartung statt Reparatur“. Doch solche Verträge, bei denen sich ein Tierarzt regelmäßig um einen Bestand kümmert, sind selten. Um effektive und risikoorientierte Kontrollen zu gewährleisten, fordert die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz im Einklang mit den Amtstierärzten seit Jahren eine Tiergesundheits/Tierschutz-Datenbank. In diese sollen unter anderem auffällige Befunde aus Schlachthöfen eingetragen werden. Dort zeigt sich etwa, ob die Schweine eines Bestandes wegen schlechter Luft im Stall häufiger als in anderen Schweinebeständen an Lungenentzündung gelitten haben. In den Tierkörperbeseitigungsanlagen könnten Veterinäre ermitteln, welche Tierbestände besonders hohe Tierverluste aufweisen und den Zustand abgelieferter Tiere analysieren. „Sehr viel weniger würde eine solche Datenbank kosten“, sagt Blaha, „als die 70 Millionen Euro, die für die Bewerbung des eigentlich völlig überflüssigen staatlichen Tierwohllabels eingeplant sind. Für eine solche im Grund genommen einfach aufzubauende Datenbank fehlt offensichtlich der politische Wille.“ Die einzelnen Daten seien durchaus vorhanden und müssten nur sinnvoll zusammengeführt werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium verweist darauf, dass es im Dezember 2018 ein Forschungsprojekt gestartet habe, das ein nationales Tierwohl-Monitoring entwickeln soll.

Hausfriedensbruch oder Mitgefühl?

Der politische Wille ist groß, wenn es darum geht, gegen Videos aus Ställen vorzugehen. „Wir brauchen keine selbst ernannte Stallpolizei, die die Einhaltung des Tierschutzes kontrolliert“, sagte Agrarministerin Julia Klöckner vor einem Jahr und kündigte an, Einbrüche in Ställe stärker bestrafen zu wollen. Dabei gelten sie bereits als Hausfriedensbruch und können mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Müssen sie aber nicht. Das Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt sprach im Februar 2018 drei Tierschützer frei, die in einen Schweinestall eingedrungen waren: „Die Angeklagten handelten hierbei auf Grund ihres stark ausgeprägten Mitgefühls für Tiere mit dem Ziel, die zuständigen staatlichen Stellen dazu zu veranlassen, auf die Einhaltung der Tierschutzregeln hinzuwirken“, argumentierten die Richter. Das rechtfertige eine Verletzung des Hausrechts. Der Bundesgerichtshof entschied im April 2018, dass Videos aus Ställen im Fernsehen gezeigt werden dürfen. Zwar könnten die Bilder „das Ansehen und den wirtschaftlichen Ruf der Klägerin in der Öffentlichkeit beeinträchtigen“, schrieben die Richter. Doch das Interesse der Öffentlichkeit an den Informationen sei größer.

Kontrolle im Bio-Stall: Verbände prüfen Tierwohl

Jeder Bio-Betrieb wird mindestens einmal jährlich von einem Bio-Kontrolleur inspiziert. Allerdings liegt deren Fokus nicht auf der Tiergesundheit, denn hierzu macht die EU-Öko-Verordnung keine konkreten Vorgaben. 2012 und 2013 zeigten Bilder aus Bio-Legehennen- und Schweinehaltungen unhaltbare Bedingungen. Daraufhin führten die Bio-Verbände Bioland, Naturland, Biokreis und Gäa 2014 eine Tierwohlkontrolle ein. Seither überprüfen die Bio-Kontrolleure bei den Mitgliedern nicht nur die Größe der Liegeboxen oder des Auslaufs, sondern sehen sich auch die Tiere genau an. Entdecken sie Missstände, wird der Landwirt darauf hingewiesen und muss sie abstellen. Gleichzeitig wird der Verband benachrichtigt und berät sein Mitglied. Reagiert dieses nicht, kann es ausgeschlossen werden – bleibt aber EU-Bio-Bauer.

Interview: „Wir brauchen ein Tierschutz-Ministerium“

Marietheres Reinke ist Tierärztin und leitet bei der Tierschutzorganisation Albert-Schweitzer-Stiftung das Fachgebiet Tiere und Tierschutz.

Würden mehr Amtstierärzte und bessere Kontrollen den Nutztieren helfen?

Das sind Bausteine, um die Situation zu verbessern. Doch die grundsätzliche Frage bleibt: Braucht Deutschland eine so intensive Nutztierhaltung? Unsere Landwirte sollen für den Weltmarkt produzieren. Aber muss die Welt mit deutschen Schnitzeln versorgt werden?

Also runter vom Fleischkonsum?

Ja, man muss das Übel an der Wurzel packen. Ziel muss es sein, den Fleischkonsum zu verringern und deutlich weniger Tiere zu nutzen. Die jetzige Tierhaltung ist nicht zukunftsgerecht, das hat der Wissenschaftliche Beirat des Agrarministeriums schon 2015 festgestellt.

Aber getan hat sich seither wenig.

Tierschutz steht zwar im Grundgesetz, aber organisatorisch ist er beim Agrarministerium angesiedelt. Dort übertrumpfen zu oft die Anliegen von Industrie und Wirtschaft das Wohl der Tiere. Deutschland bräuchte ein eigenes Tierschutz-Ministerium.

Ein Tierschutz-Ministerium?

Aus unserer Sicht ist es ethisch-moralisch nicht vertretbar, Tiere zur Produktion von Nahrungsmitteln zu halten. Große Teile der Gesellschaft sind für das Leid in der Massentierhaltung sensibilisiert. Folglich müssen die Bedürfnisse der Tiere als empfindungsfähige Wesen im Vordergrund stehen. Dazu müssen die gesetzlichen Mindestvorgaben, etwa an die Haltung, viel strenger formuliert werden. Das wird kaum von einem Agrarministerium ausgehen.

Lässt sich denn Tierschutz nicht einklagen?

Wenn sich ein Tiernutzer durch eine Anordnung des Amtstierarztes in seinen Rechten betroffen sieht, steht ihm eine Klagebefugnis zu. Für die Tiere jedoch kann niemand Klage erheben. Deshalb fordern wir ein bundesweites Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen.

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