Umwelt

Naturheilkunde

Naturheilkunde auf Krankenschein


Was zahlen die Kassen?

Kein Zweifel, Naturheilkunde ist in. Zumindest bei Patienten, die ganzheitliche Therapien mit wenig Nebenwirkungen bevorzugen. Sie bleibt ein teures Vergnügen, solange die meisten Krankenkassen sich querstellen. Zum Glück sind nicht alle so ablehnend. Wer sich umschaut, stößt auf ein paar positive Ansätze.

"Milliarden für Wunderheiler", unter diesem reißerischen Titel prophezeite der Spiegel den Krankenkassen kürzlich eine Kostenlawine bei den Ausgaben für die "sanfte Medizin". Der Artikel strotzte nicht nur vor Polemik gegen alternative Heilmethoden, er ging auch völlig an den nüchternen Tatsachen vorbei. Selbst nach der beschlossenen Änderung des Paragraphen 135 im Sozialgesetzbuch (SGB, Stichwort "Qualitätssicherung") kann längst nicht jeder Quacksalber die gesetzliche Krankenversicherung nach Belieben schröpfen, wie das Nachrichtenmagazin orakelte. Denn erstens betrifft der strittige Passus im SGB ohnehin nur Ärzte und nicht etwa Heilpraktiker oder andere freie Gesundheitsberufe, und zweitens wird die Katastrophenstimmung der Spiegel-Autoren von den Kassen selbst keineswegs geteilt. Denen stehen nach eigener Aussage noch immer zahlreiche Mittel zur Verfügung, um ihnen fragwürdig erscheinende Therapien abzublocken. Wer gesetzlich versichert ist und nicht schulmedizinisch behandelt werden will, muß auch zukünftig tief in die eigene Tasche greifen. Bleibt Naturheilkunde auf Krankenschein also für viele nur ein schöner Traum?

Heilpraktiker immer selber zahlen?

Ganz so schlimm scheint es zwar nicht zu sein, doch sind die Grenzen relativ eng gezogen. Trotz aller sonstigen Unterschiede ist die Erstattungspraxis der Gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) zumindest in einem Punkt eindeutig: Die Leistungen von Heilpraktikern werden grundsätzlich nicht honoriert. Dies gilt nicht nur für sämtliche Therapieverfahren, sondern genauso für Medikamente, also auch für solche, von denen Ärzte häufig Gebrauch machen. Obwohl unter Patienten immer wieder anderslautende Gerüchte kursieren, lassen die Bestimmungen des SGB nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts keine Bezahlung von Heilpraktikern oder Privatärzten durch die GKV zu. Nur Vertragsärzte mit Kassenzulassung können auf diesem Wege abrechnen. Wenn einzelne Geschäftsstellen gelegentlich per Kulanzregelung von dieser Vorgabe abweichen, geschieht dies zum Wohle des Patienten, aber streng genommen außerhalb der Legalität.

So jedenfalls lautet die offizielle Lesart. Daran wird sich mit Sicherheit so bald nichts ändern. Auch in Sachen Naturheilkunde sei die Versorgung durch die approbierten Ärzte ausreichend, sagt Herbert Trittel von der Landesgeschäftsstelle der DAK in Frankfurt. "Es gibt keine Leistung, die nicht durch einen niedergelassenen Arzt erbracht werden kann", für den Gang zum Heilpraktiker gebe es daher aus Kassensicht "keinen sachlichen Grund". Ein Urteil, das sich mit den Erfahrungen der meisten Patienten kaum decken dürfte. Viele finden erst in den Praxen der Nicht-Ärzte die Hilfe, die sie zuvor in überfüllten Wartezimmern und Krankenhäusern oft jahrelang vergeblich suchten. Doch selbst dann, wenn die Behandlung durch den Heilpraktiker nachweislich wirksam war, kennen "die Gesetzlichen" kein Pardon. Als Extrembeispiel schildert die Vorsitzende des Landesverbandes Hessen der Union Deutscher Heilpraktiker, Monika Gerhardus, den Fall einer Asthmatikerin, deren schulmedizinische Inhalationstherapie pro Tag 180 Mark verschlang, ohne eine Besserung der Beschwerden zu erzielen. Obwohl die naturheilkundliche Behandlung nach vier Wochen so gut anschlug, daß die teuren Inhalationen überflüssig wurden, lehnte die zuständige Kasse den Antrag auf Erstattung der vergleichsweise minimalen Kosten (180 Mark für 4 Wochen) kategorisch ab.

Die Spitzenverbände der Heilpraktiker dringen seit Jahren auf eine Änderung der Kassenvorgaben, die eine Honorierung ihrer Tätigkeit durch die GKV erlauben würde - vergeblich. Die Forderung, für vielfach preisgünstige und wirksame Therapien ("Erfolgsquote") öffentliche Gelder bereitzustellen, klingt plausibel.

Die Vorgaben der GKV: Vieles ist ausgeschlossen

Wer wie mehr als 90 Prozent der Bevölkerung in der GKV pflichtversichert ist, muß um Naturheilkunde auf Krankenschein kämpfen. Das Angebot ärztlicher Ganzheitsmedizin ist bei weitem nicht bedarfsgerecht, außerdem lehnen die Kassen etliche populäre Heilmethoden auch nach dem Wegfall der "Wissenschaftlichkeitsklausel" mit verschiedenen Begründungen ("keine plausible Diagnose", "nicht indiziert" oder "unwirksam") ab. So sind Bioresonanzverfahren (Bicom, Mora), Bach-Blütentherapie und die meisten Sauerstoff-Anwendungen von vornherein ausgeschlossen. Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat in der Anlage 2 der Richtlinien über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) unter anderem auch die Elektro-Akupunktur nach Voll, Magnetfeldtherapie und niedrigenergetische Laser auf den Index gesetzt. Aber selbst die Kosten für Verfahren, die nicht auf der NUB-Liste erscheinen, werden nicht ohne weiteres übernommen. Während die Akzeptanz bei Anthroposophischer Medizin, Phytotherapie und Klassischer Homöopathie einigermaßen gesichert ist, hängt sie sonst in der Regel von der Einzelfallprüfung ab. Alternative Methoden werden meist erst dann salonfähig, wenn die betroffenen Patienten "austherapiert" sind, die schulmedizinische Standard-Behandlung also versagt hat. Da es einen generellen Anspruch auf sanfte Heilweisen im Rahmen der GKV nicht gibt, sollten Patienten die Frage der Kostenübernahme unbedingt vorher mit ihrer Kasse erörtern.

Securvita BKK: Gleichberechtigte Therapien

Die Gesetzlichen Krankenkassen behandeln die Naturheilmethoden in der Praxis immer noch stiefmütterlich und betrachten sie als Ausnahmen. Nur einer tanzte Anfang des Jahres aus der Reihe und hob die "seriösen Naturheilverfahren" recht werbewirksam auf den Schild: Die Securvita BKK hat als erste Gesetzliche Krankenkasse in Deutschland die "Gleichberechtigung von Schulmedizin und Besonderen Therapierichtungen" in ihrer Satzung verankert. Die Konkurrenz hat heftig dagegen gewettert und sprach von "geschicktem Marketing" oder "heißer Luft" und warf den Neuerern jeden erdenklichen Knüppel in den Weg. Ihr Vorwurf, der Standpunkt der Securvita BKK sei rechtswidrig, wurde durch das Bundesversicherungsamt (BVA) kürzlich entkräftet. Die Berliner Aufsichtsbehörde hat die innovative Satzung am 30. Mai genehmigt und damit einen Sturm im Wasserglas ausgelöst. "Hinter den Kulissen laufen die Räder heiß", berichtet Markus Schmidt, im Auftrag der Securvita in der Öffentlichkeitsarbeit tätig. "Die machen doch nur, was schon im Gesetz steht", war eines der Hauptargumente der Kritiker. Genau so ist es. "Wir schöpfen unsere Möglichkeiten bis zum Anschlag aus", betont Schmidt. Seine Frage an die Mitbewerber: "Warum tut ihr das nicht auch"?

Dennoch: Auch die Securvita kommt nur für die Leistungen von Vertragsärzten auf, nicht für die von Heilpraktikern. Privatärztliche Dienste werden nur in Ausnahmefällen entlohnt. Auch ist es "eine Tatsache, daß die GKV Grenzen hat" (Schmidt). Aus dem ursprünglichen Leistungskatalog mußte man Feldenkrais, Shiatsu und Alexander-Technik entfernen. Klassische Naturheilverfahren wie Neuraltherapie und Eigenblutbehandlung oder auch körperorientierte Psychotherapien blieben dagegen erhalten.

Private Zusatzversicherung als einziger Ausweg?

Der Securvita BKK kann jeder gesetzlich Versicherte unter Einhaltung der Kündigungsfristen beitreten, bundesweit. Einige Tausend haben das bereits getan. Unterstützt wird die Kasse für Ganzheitlichkeit von der Dachorganisation der Naturheilärzte, der Hufelandgesellschaft, und vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Der hat seinen Mitgliedern die Securvita schon wärmstens empfohlen und bietet ihnen sogar noch ein Extra-Bonbon: Eine äußerst preiswerte Zusatzversicherung (VerBUND-Tarif) zur Finanzierung von Heilpraktikern und Privatärzten (80 Prozent) sowie einen Ergänzungstarif für Zahnersatz und Kieferorthopädie. Den Abschluß einer privaten Zusatzversicherung kann man all denen, die als GKV-Mitglieder gerne Heilpraktiker aufsuchen, nur ans Herz legen. Ohne ein zweites Standbein neben der gesetzlichen Basisversorgung wird in Zukunft kaum jemand auskommen. Informationen über die verschiedenen Anbieter und ihre Leistungen und Tarife gibt die Securvita Versicherungsmakler GmbH weiter.

Modellversuch der IKK: Nur ein Schlupfloch?

Die Securvita BBK hat als erste den Vorstoß gewagt, doch auch andere schlafen nicht. So hat die Innungskrankenkasse (IKK) Hamburg seit dem 1. April 1997 ihren Leistungskatalog in Bezug auf Naturheilverfahren erheblich erweitert. Mit einem auf fünf Jahre angelegten, wissenschaftlich begleiteten Modellprojekt will die IKK klären, ob die unkonventionellen Methoden in punkto Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit eine Alternative zur Schulmedizin darstellen. Konkret geht es um Akupunktur, Klassischer Homöopathie, Neuraltherapie und Anthroposophischer Medizin einschließlich nichtärztlicher Verfahren wie Heileurythmie, Kunsttherapie und rhythmischer Massage. Anspruchsberechtigt sind alle Mitglieder der IKK Hamburg unabhängig von ihrer Vorgeschichte und ihrem Beschwerdebild, also nicht nur "Austherapierte" und chronisch Kranke. Den Arzt ihres Vertrauens können die Versicherten selbst aus einer bundesweiten Liste qualifizierter Vertragsärzte mit naturheilkundlicher Zusatzausbildung auswählen.

Die IKK Hamburg hat mit der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland (GAÄ) und dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) Kooperationsverträge abgeschlossen, die Einzelheiten der Vergütung regeln. Für eine Erstbehandlung (Mindestdauer 60 Minuten) werden darin maximal 180 Mark veranschlagt. Die Kasse erstattet ihren Versicherten jeweils 95 Prozent der Kosten für ärztliche und 90 Prozent der Aufwendungen für nicht-ärztliche Therapien.

Nicht allein für die Patienten, auch für die homöopathischen Ärzte ist die Zahlungsbereitschaft der Kassen auf Dauer überlebensnotwendig. Für die zeitaufwendige Anamnese der Hahnemann-Nachfolger existiert bis heute keine eigene Ziffer in der Gebührenordnung, beklagt die DZVhÄ-Vorsitzende Sieglinde Schulz. Ein Trend, der Schulz nicht behagt: "Wir sind ein Teil dieser Ärzteschaft, nicht Außenseiter, sondern Insider. Doch wir werden nicht berücksichtigt, weil wir nur ein Prozent sind".

"Wichtig ist, daß Patienten auf die Barrikaden gehen"

Zu Außenseitern werden im Eiltempo dafür die Patienten, denen die Seehofer'sche Gesundheitsreform immer schwerere Lasten aufbürdet. Beiträge und Selbstbeteiligungen steigen, die Gegenleistungen werden parallel dazu drastisch gekürzt. "In einigen Jahren erkennt man den Kassenpatienten an den Zahnlücken", bemerkte der Präsident der Berliner Ärztekammer, Ellis Huber, schon vor einiger Zeit im Stern. Während der Staat bei der Vorbeugung und damit an der falschen Stelle spart, wird anderswo das Geld leichtfertig ausgegeben. Jeder fünfte Klinikaufenthalt gilt unter Fachleuten als überflüssig, das Einsparpotential beträgt allein in diesem Bereich 20 Prozent. "Man kriegt die Hände gebunden, auch die privaten Kassen knappsen", so die leidige Erfahrung der Privatärztin Ingrid Diem-Waibel. Doch Resignation ist ihre Sache nicht, die Anthroposophin setzt auf den Widerstand ihrer Klientel. "Wichtig ist, daß die Patienten auf die Barrikaden gehen".

Hans Krautstein


Nützliche Adressen:

  • Beratungs-Service zum VerBUND-Tarif (Securvita und BUND), Telefon 01802-672167.
  • Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH), Lange Straße 47, 37181 Hardegsen, Telefon 05505-1070.
  • Deutscher Zentralverein Homöopathischer Ärzte (DZVHÄ), Geschäftsstelle, Alte Steige 3, 72213 Altensteig, Telefon 07453-3300, Fax 3400.
  • Die Verbraucher Initiative, Bundesgeschäftsstelle, Breite Straße 51, 53111 Bonn, Telefon 0228-7263393, Fax 7263399.
  • Europäische Aktion für Therapiefreiheit, Recht auf Gesundheit, Postfach 1499, NL-6201 BL Maastricht, Telefon/Fax 0031-455212076.
  • Innungskrankenkassen (IKK)-Bundesverband, Kölner Straße 1-5, 51429 Bergisch Gladbach, Service-Telefon 0130-7474.
  • Securvita BKK, Geschäftsstelle, Große Elbestraße 39, 22767 Hamburg, Telefon 0130-176917, Fax 040-30682829.
  • Versiko AG, Fichtenstr. 42, 40233 Düsseldorf, Telefon 0211-97379, Fax 0211-9737110.
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