Umweltsiegel sind wichtig: Sie bieten nachhaltigskeitsbewussten Verbraucher:innen Orientierung beim Einkauf. Auf dem europäischen Markt gibt es allerdings einen ziemlichen Label-Wildwuchs. Dazu kommen auf vielen Verpackungen ganz verschiedene Versprechen rund um Nachhaltigkeit. Das verwässert sowohl die Vertrauenswürdigkeit als auch die Orientierung.
Neben dem EU-Bio-Siegel und den Bio-Siegeln der Anbauverbände gibt es nämlich unzählige weitere Labels und Umweltbehauptungen hinsichtlich der Nachhaltigkeit, von „grün“ über „recycelt“ bis hin zu „fair für Mensch und Planet“. Häufig sind diese Aussagen für Konsument:innen nicht überprüfbar: Welche Unternehmen achten auf die Umweltauswirkungen ihres Tuns, und welche werben nur damit?
Eine Umfrage der Europäischen Kommission erhob, dass 2020
- 53 Prozent der geprüften Umweltangaben vage, irreführend oder unbegründet waren
- 40 Prozent der Behauptungen sich nicht beweisen ließen
- 50 Prozent der Labels keine oder nur eine schwache Verifizierung hatten
All das soll die Green Claims Directive ändern. Wenn künftig zum Beispiel auf einer Shampoo-Flasche steht, das Produkt sei nachhaltig, dann muss dort auch stehen, auf welcher überprüfbaren Umweltleistung diese Aussage beruht.
Was ist die Green Claims Directive?
Die Green Claims Directive ist eine neue, verpflichtende EU-Richtlinie, die klare und transparente Standards für Umweltversprechen von Unternehmen schaffen soll. Damit dürfen Umweltbehauptungen nur dann aufgestellt werden, wenn sie wissenschaftlich belegbar sind und unabhängige Dritte sie überprüfen können.
Umweltzeichen und -siegel müssen ein Überwachungs- und Bewertungssystem vorweisen und transparente Verfahren für den Umgang mit Verstößen haben. Und neue private Kennzeichnungssysteme innerhalb und außerhalb der EU sind nicht mehr erlaubt.
So soll Greenwashing verhindert werden – also das Täuschen durch falsche oder unklare Umweltangaben. Ein großer Unterschied zu bisherigen Gesetzen ist, dass Unternehmen ihre Umweltbehauptungen künftig erst prüfen lassen müssen, bevor sie damit werben dürfen. Die bisherigen Gesetze und Richtlinien sind nachgelagert.
Wann gilt die Green Claims Richtlinie?
Im März 2024 hat die EU einen Entwurf veröffentlicht. Er wird aktuell in den Arbeitsgruppen des Europäischen Parlaments bearbeitet. Die endgültige Version soll Anfang 2025 verabschiedet werden. Danach geht die Richtlinie zu den Mitgliedsstaaten: Sie müssen sie binnen 24 Monaten in nationales Recht überführen. Es ist möglich, dass die EU-Wahlen diesen Prozess verzögern.
Was sind Green Claims?
Green Claims, hierzulande auch Umweltbezogene Aussagen genannt, sind eine Marketingmethode. Sie sollen den Eindruck erwecken, dass ein Unternehmen oder Produkt nachhaltig oder umweltfreundlicher als die Konkurrenz ist.
Das Problem: Diese Green Claims sind
- nicht wissenschaftlich belegt
- nicht unabhängig überprüft
- meist sehr pauschal formuliert
- nicht fair in ihren Vergleichen mit den Produkten anderer Anbieter
Für wen gilt die Green Claims Richtlinie?
Sie soll für alle Unternehmen gelten – im aktuellen Entwurf sind kleine Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Umsatz unter zwei Millionen Euro jährlich allerdings ausgenommen.
Wie sollen umweltbezogene Aussagen geprüft werden?
Die Green Claims Richtlinie enthält verbindliche Standards, damit Unternehmen nicht mit Greenwashing täuschen können. Der aktuelle Entwurf der Green Claims Directive besagt, dass Unternehmen nur dann mit umweltfreundlichen Aussagen werben dürfen, wenn diese wissenschaftlich belegt sind. Dafür müssen sie in einem ersten Schritt beweisen, dass ihre Aussagen Hand und Fuß haben.
Besonders wichtig sind dabei Lebenszyklusanalysen (LCA), die den gesamten Lebensweg eines Produkts unter die Lupe nehmen. Ein häufig verwendetes Werkzeug ist der „Product Environmental Footprint“ (PEF). Welche weiteren Standards erlaubt sein werden, steht noch nicht fest.
Im zweiten Schritt müssen die Unternehmen ihre Angaben von unabhängigen Stellen überprüfen lassen. Diese externen Prüfstellen werden von der EU anerkannt und stellen Konformitätsbescheinigungen aus. Erst wenn Unternehmen diesen Prozess durchlaufen haben, dürfen sie mit ihren umweltfreundlichen Aussagen für ihre Produkte oder Dienste werben.
Was gilt bisher für Umweltaussagen von Unternehmen?
In Deutschland gilt das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das EU-Pendant dazu ist die „Unfair Commercial Practices Directive“. Sie besagt, dass irreführende Aussagen, die falsche Erwartungen bei Verbraucher:innen wecken, nicht zulässig sind. Bei manchen Aussagen lässt sich das gut überprüfen, etwa Prozentangaben beim Recycling von Verpackungen. Begriffe wie „umweltfreundlich“, "CO2-neutral" oder „klimaschonend“ sind schwammiger – und damit bieten sie Unternehmen die Möglichkeit, sie nach ihrem Geschmack auszulegen.
Die Green Claims Directive will deshalb anders vorgehen: Schon bevor ein Unternehmen Umweltaussagen macht, muss es dafür ein Prüfungsverfahren durchlaufen.
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