Umwelt

Bio-Saatgut

Bio-Bauern brauchen Pflanzen, die sich ohne Pestizide gegen Unkraut und Insekten zur Wehr setzen können. Doch 80 Prozent aller Sorten sind in der Hand weniger Konzerne.

Orange und länglich ist die Karotte noch immer, doch seit ein paar Jahren gibt es im Bioladen neue Sorten: Diese heißen etwa Milan, Robila oder Rodelika und sind das Ergebnis langjähriger, biologisch-dynamischer Züchtung.

Die älteste Züchtungsmethode, die unsere Vorfahren bereits vor mehreren Tausend Jahren angewendet haben, ist die „Massenauslese“. Das heißt: die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen. Welches nun die Guten sind, hängt von den Züchtungszielen ab. Kurz gefasst sind das bei konventionellen Sorten: schnelles Wachstum, hohe Erträge und Resistenz gegen Schädlinge. Natürlich soll auch Bio-Gemüse nicht klein und hutzelig sein, hier liegen die Ansprüche von konventionellem und Öko-Landbau nah beieinander. Nicht so bei den Bedingungen des Anbaus: der Bio-Bauer braucht robuste Sorten mit einem breiten Toleranzspektrum gegen widrige Wetterbedingungen und Krankheiten, die seiner Wirtschaftsweise ohne Pestizide, Fungizide und synthetische Dünger entgegenkommen. Biologische Saaten dürfen nicht gentechnisch erzeugt, bestrahlt oder für die Lagerung chemisch gebeizt (mit Pestiziden behandelt) werden. Natürliche Formen des Beizens – etwa das kurze Eintauchen der Samen in 50 Grad heißes Wasser, um Pilzsporen abzutöten – sind erlaubt. Auch ursprünglich konventionell erzeugtes Saatgut ist zugelassen, sofern es ein Jahr auf Bio-Böden kultiviert wurde. Dem Demeter-Verband reicht dies nicht, er forciert, dass schon die Mutterpflanzen ökologisch kultiviert werden.

Samenfeste Sorten oder Hybriden

Konventionelle Saatgutkonzerne wie Bayer AG, Monsanto oder Syngenta Seeds setzen ausschließlich auf Hybridsorten: Als F1-Hybride bezeichnet man das Ergebnis der Kreuzung zweier Sorten, die in der ersten Generation (F1) vitale Mischlinge hervorbringen, deren Enkel (F2) jedoch kein einheitliches Erscheinungsbild mehr aufweisen. Saatguthändler verkaufen Saatgut aus der F1-Generation. Verwendet ein Bauer statt samenfester Sorten F1-Hybride, muss er das Saatgut jedes Jahr nachkaufen – das ist profitabel für die Konzerne.

Richtig ins Geschäft kommen die Agrochemie-Firmen durch ihr Gesamtsortiment: Von Dünger über Pestizide, Saatgut und chemische Beizmittel liegt alles in ihrer Hand – und muss vom Bauer jährlich neu gekauft werden. Paradoxerweise hat zwar die Sortenzahl zugenommen, nicht aber die Vielfalt der genetischen Information. Die Pflanzen ähneln sich sehr, stammen sogar oftmals von derselben Labor-Zellkultur ab. Übergeordnetes Ziel konventioneller Züchtung ist nicht Vielfalt, sondern Gewinn. Die Pflanze wird gleichsam zum patentierten Firmeneigentum.

Unabhängigkeit für Bio-Bauern

Es geht auch anders: Seit 1995 entwickelt der Verein Kultursaat e. V. Gemüsesorten wie die eingangs erwähnten Möhren Milan, Robila und Rodelika auf biologisch-dynamischer Grundlage. Die Rechte für die neuen Kultursaatsorten liegen bei dem gemeinnützigen Verein. Das gewährleistet die Unabhängigkeit von einseitigen Wirtschaftsinteressen.

Saatgut für alle

Saatgut als Kulturgut bewahren

Vor dem Vermehren des Saatguts steht das Züchten neuer Sorten. Die biologisch-dynamischen Züchter des Vereins Kultursaat e. V. arbeiten mit klassischen Züchtungsverfahren. Keinesfalls kommen folgende, konventionell übliche Techniken infrage: Bestrahlungen, um Mutationen zu erreichen, Gentechnik sowie Protoplastenfusion, das Verschmelzen von Zellen verschiedener Pflanzen auf chemischer und physikalischer Basis. Demeter lehnt diese Techniken der Protoplastenfusion ab, engagiert sich stattdessen für Neuzüchtungen – und die Unabhängigkeit des Bio-Landbaus.

Angesichts der neuen Labortechniken würde manch einer gern die Zeit anhalten. Doch das würde weder Pflanzen noch Verbrauchern nützen. Die Vorstellung, alte Sorten seien am besten für den biologischen Anbau geeignet, ist ein Mythos. „Alt“ wird gern mit dem idyllischen Bild kräftiger, unverfälschter Natur verbunden. Doch alte Sorten sind an vergangene Zeiten angepasst, und die gibt es mittlerweile so nicht mehr, deswegen müssen Nutzpflanzen – ob Einkorn, Tomate oder Spinat – weiterentwickelt, gezüchtet, werden. Denn je vitaler und anpassungsfähiger, desto besser sind sie für den biologischen Landbau geeignet.

Sorten- und Patentrecht im Landbau

Der Sortenschutz gilt 25 Jahre für eine angemeldete Sorte. Danach ist die Sorte „frei“. Wer diese vermehren will, muss während des Sortenschutzes Gebühren zahlen. Um dennoch Sortenvielfalt zu gewährleisten, darf aus einer bestehenden Sorte eine neue gezüchtet werden. Ein grundsätzlich sinnvolles System. Patentrecht hingegen ist eigentlich nicht für Pflanzensorten gedacht, schützt heute aber Genbausteine, pflanzliche „Bestandteile“ oder Pflanzen, die „unmittelbares Produkt eines patentierten Verfahrens sind“. Damit wird ein Kulturgut zum Privateigentum von Konzernen – mit fatalen Folgen für die Unabhängigkeit des Bio-Landbaus.

Bio-Saatgut

Veröffentlicht am

Kommentare

Registrieren oder einloggen, um zu kommentieren.

Das könnte interessant sein

Unsere Empfehlung

Ähnliche Beiträge