Grundsätzlich dürfen fertige Kosmetikprodukte in der EU schon seit 2004 nicht mehr an Tieren getestet werden. Trotzdem kann es sein, dass für Kosmetikartikel, die wir in Deutschland kaufen können, Tierversuche durchgeführt werden. Wie das möglich ist, erklärt Lea Schmitz vom Deutschen Tierschutzbund: „Die Tierversuchsverbote gelten generell nur für neu entwickelte Produkte. Die ‚alten‘ Produkte dürfen weiterhin uneingeschränkt verkauft werden und sind damit immer noch auf dem Markt zu finden.“
Gesetzeslücken bei Tierversuchen
Und auch wenn 2009 das Tierversuchsverbot für Kosmetikprodukte auf sämtliche kosmetische Inhaltsstoffe ausgeweitet wurde, gibt es hier eine Lücke im Gesetz. Denn viele Inhaltsstoffe, die in Kosmetika vorkommen, werden auch in anderen Produkten wie Reinigungsmitteln, Wandfarben oder Medikamenten verwendet. Hierfür gilt die Kosmetikverordnung aber nicht. „In diesen Bereichen schreiben gesetzliche Regelungen leider nach wie vor zur Marktzulassung eine Prüfung der Stoffe in Tierversuchen vor“, sagt Lea Schmitz. Seit 2013 gilt ein noch strengeres Gesetz, das die Vermarktung von kosmetischen Produkten und Inhaltsstoffen, die außerhalb der EU an Tieren getestet wurden, verbietet. Doch Kosmetikhersteller, die ihre Produkte auch im EU-Ausland verkaufen, können für diese Märkte nach wie vor Tierversuche durchführen.
„Vegan“ ist leider keine Garantie
Lea Schmitz erklärt die Konsequenzen: „Es ist davon auszugehen, dass die meisten Produkte, die heute noch im Verkauf sind, einst im Tierversuch getestet wurden oder im Tierversuch getestete Inhaltsstoffe enthalten.“ Bezeichnungen wie „Naturkosmetik“ und „vegan“ bedeuten nicht, dass die Kosmetikprodukte ohne Tierversuche entstanden sind. Ob ein Inhaltsstoff (egal ob für Bio- oder konventionelle Kosmetik) an Tieren getestet wurde, hänge davon ab, wie viele Tonnen davon jährlich in der EU hergestellt oder eingeführt werden. Ab einer gewissen Schwelle müssten nicht-kosmetische Inhaltsstoffe toxikologischen Tests unterzogen werden, erklärt Dr. Mark Smith, Direktor der Zertifizierungsstelle für Naturkosmetik Natrue. Falls es keine Alternativmethoden gebe, würden diese Inhaltsstoffe weiterhin häufig an Tieren getestet. „Vegan“ bedeute lediglich, dass die Kosmetika keine Produkte tierischen Ursprungs enthalten. Dennoch gibt es laut Smith gute Neuigkeiten: In der EU komme man immer mehr von Tierversuchen ab und greife stattdessen deutlich häufiger auf alternative Prüfmethoden zurück.
Siegel für tierversuchsfreie Kosmetik
Die meisten Inhaltsstoffe in Kosmetika wurden irgendwann in der Vergangenheit an Tieren getestet. Das lässt sich kaum ausschließen. Wer aber sichergehen möchte, dass für die Kosmetikartikel, die heute im Einkaufskorb landen, keine Tierversuche mehr durchgeführt werden, orientiert sich am besten an diesen Siegeln:

Die Kriterien für das Siegel "Hase mit schützender Hand" wurden gemeinsam von Internationalen Herstellerverband gegen Tierversuche in der Kosmetik e.V. (IHTK) und dem Deutschen Tierschutzbund erarbeitet. Es ist eines der strengsten Siegel. Die zertifizierten Hersteller dürfen sowohl für ihre Inhaltsstoffe als auch die fertigen Kosmetika keine Tierversuche durchführen oder in Auftrag geben.

Das Siegel vom Deutschen Tierschutzbund ist das strengste auf dem deutschen Markt. Importe und Exporte in Länder, in denen Tierversuche durchgeführt werden, sind verboten. Endprodukte und Inhaltsstoffe dürfen nicht erstmalig im Tierversuch nach 1979 getestet sein.

Natrue geht über die Standards in der EU-Gesetzgebung hinaus. Natrue-zertifizierte Produkte dürfen nicht in Ländern verkauft werden, in denen Tierversuche vorgeschrieben sind.

Auch der Cosmos-Standard garantiert, dass der Hersteller keine Tierversuche für Kosmetik durchführt oder in Auftrag gibt, allerdings macht Cosmos keine klaren Angaben zu Nicht-EU-Ländern.
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