Warum wollen Sie ein bundesweites Verbandsklagerecht?
Es heißt immer, es gäbe genügend gesetzliche Mittel, den Tierschutz durchzusetzen, aber das ist Augenwischerei. Die strafrechtlichen Möglichkeiten werden nicht genutzt, der Vollzug lahmt und Tiere haben keine Lobby.
Und deshalb wollen Sie gegenTierquäler klagen können?
Wenn wir Belege haben, dass jemand Tiere quält, können wir nur Anzeige erstatten und hoffen, dass die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit macht. Die Verbandsklage bezieht sich auf das Verwaltungsrecht.
Welche Vorteile bringt eine Verbandsklage?
Entscheidend ist, dass anerkannte Tierschutzverbände im Vorfeld an Verwaltungsverfahren beteiligt werden müssen. Etwa wenn Tierversuche genehmigt werden oder beim Bau von Ställen. Wir können so dafür sorgen, dass das gesetzlich Vorgeschriebene auch eingehalten und umgesetzt wird.
Ist das nicht Aufgabe der Veterinärämter?
Ja, aber die sind unterbesetzt, haben wenig Zeit und befinden sich oft in einem Interessenkonflikt. Die Ämter stehen diesem Beteiligungsrecht reserviert gegenüber, weil sie sich von uns als Externe kontrolliert fühlen. Doch in Wirklichkeit stärkt ein Verbandsklagerecht die Position der Ämter und unterstützt ihre Arbeit.
Und wenn Ihre Stellungnahme nichtbeachtet wird? Klagen Sie dann?
Klagen sind teuer und machen viel Arbeit, da sucht man sich die Fälle sehr genau aus, das müssen exemplarische Vorgänge sein. In Baden-Württemberg hatte unser Landestierschutzverband zum Beispiel in 18 Monaten 1824 Vorgänge und hat 216 Stellungnahmen abgegeben. In diesen 18 Monaten haben die Tierschutzverbände eine einzige Klage eingereicht.
Zur Person
Evelyn Ofensberger leitet die Rechtsabteilung des Deutschen Tierschutzbundes und setzt sich seit Jahren für ein bundesweites Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine ein. Bisher gibt es ein solches nur in sieben Bundesländern.
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