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Was sind ökologische Vorrangflächen?

Durch den Krieg in der Ukraine plötzlich im Schlaglicht: ökologische Vorrangflächen. Um welches Land es geht und warum sie eingeführt wurden.

Die Ernte- und Ausfuhrausfälle in Folge des Krieges in der Ukraine bedrohen die Welternährung. Darüber, wie man die Ausfälle kompensieren will, streiten sich unter anderem Bauernverband und Öko-Verbände. Ein gewichtiger Streitpunkt: ökologische Vorrangflächen. Wir erklären, was es mit diesen Flächen auf sich hat.

Darum hat die EU ökologische Vorrangflächen eingeführt

Um die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft zu erhöhen, hat die EU 2013 Ackerbauern dazu verpflichtet, ökologische Vorrangflächen (ÖVF) auszuweisen. Sie sollen Nahrung und Platz für Insekten und andere bedrohte Arten bieten. Betriebe mit mehr als 15 Hektar Ackerland müssen dafür fünf Prozent ihrer Flächen vorsehen – auch Bio-Bauern.

Welche Flächen sind ökologische Vorrangflächen?

Als ÖVF gelten Flächen, die brach liegen, ebenso wie Blüh- und Schutzstreifen, aber auch Landschaftselemente wie Hecken, Gewässer, Grünland sowie Aufforstungen. Auch der Anbau stickstoffbindender Pflanzen wie Bohnen oder Klee sowie anderer Zwischenfrüchte gilt als ÖVF. Der Landwirt kann auswählen, was er als ÖVF anmeldet.

Was ist auf ökologischen Vorrangflächen erlaubt?

Auf ÖVF darf der Landwirt keinen Mineraldünger einsetzen und seit 2018 auch keine Pestizide mehr spritzen. Brachen unterliegen den strengsten Regeln: Tiere dürfen hier nicht weiden und geerntet werden darf auch nichts. Andere ÖVF hingegen dürfen beweidet und z.T. zur Futtergewinnung gemäht werden.

Welche Auswirkungen hat der Krieg auf ökologische Vorrangflächen?

Als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine hat die EU den Anbau von Getreide auf Brachflächen erlaubt. Dies solle Ernteausfälle kompensieren. Bio- und Umweltverbände halten das Anbaupotenzial allerdings für marginal. Außerdem dürfen Landwirte auf ÖVF wieder Pestizide spritzen.

Welche Regeln gelten in Deutschland?

Deutschland geht nicht ganz so weit wie die EU. Hier wurde lediglich erlaubt, dass alles, was auf Zwischenfrucht- und Brachflächen wächst, etwa Gras, Klee und andere Eiweißpflanzen, verfüttert werden darf. Solche Ausnahmen gab es schon in den Dürrejahren 2018 und 2019.

Welche Flächen bringen tatsächlich einen Nutzen?

Das Thünen-Institut sieht im Anbau von Leguminosen und Zwischenfrüchten keine große Wirkung. Es favorisiert mehrjährige Blüh- und Brachflächen sowie Landschaftselemente und Feldrandstreifen. Davon brauche es mehr als zehn Prozent „um einen deutlichen Effekt für die Biodiversität zu erzielen“.

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