Im Januar hat die EU-Kommission Canihua – für viele überraschend – auf der sogenannten Novel Food-Liste als „genehmigungspflichtig“ eingestuft. Damit stellt sich die Frage, ob Canihua in der EU noch verkauft werden darf.
Es kann also sein, dass Sie in Ihrem Bio-Laden kein Canihua mehr erhalten. In den Rezepten haben wir zur Sicherheit Alternativen angegeben, denn auch für uns kam die Einstufung überraschend. Als wir die Rezepte Ende vergangenen Jahres entwickelt und fotografiert haben, waren die Körnchen noch erlaubt.
Doch was bedeutet eigentlich Novel Food? Novel Food sind Lebensmittel, die vor dem Inkrafttreten der Novel Food-Verordnung am 15. Mai 1997 in der EU „noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden.“ Wird ein Lebensmittel als Novel Food eingestuft, muss es ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Ergibt dieses, dass das Produkt gesundheitlich unbedenklich ist, erhält es eine Zulassung. So weit, so gut. Das Verfahren an sich ist klar geregelt. Probleme gibt es immer mal wieder hinsichtlich der Frage, seit wann ein Lebensmittel in der EU von Menschen verzehrt wird. Stevia ist ein Beispiel dafür. Und jetzt Canihua.
Von der Einstufung Canihuas als Novel Food sind die Bio-Firmen Davert, Govinda und Schnitzer betroffen. Die Firmen können die Einstufung nicht nachvollziehen, denn Recherchen hätten ergeben, dass Canihua bereits vor 1997 in Europa verzehrt wurde. Zudem seien Canihua und Quinoa (das nicht als neuartiges Lebensmittel gilt) botanisch eng verwandt. Die Firma Schnitzer hat deshalb die Petition „Rettet Canihua“ gestartet, die man unter www.openpetition.de unterstützen kann. Doch wie geht es weiter? Schnitzer und Govinda haben beschlossen, bis auf Weiteres kein Canihua mehr auszuliefern. Davert will Canihua weiterhin verkaufen. Es gebe keinen von der Behörde veranlassten Verkaufsstopp für Canihua, erklärt das Unternehmen (Stand Redaktionsschluss, 23.2.2017).
Davert argumentiert, dass es in der EU bereits Regelungen über Canihua als Lebensmittel gebe. Auch bestünde kein Anlass für Gesundheitsbedenken. Das Unternehmen will beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) einen sogenannten Notifizierungsantrag stellen. Darin soll die Gleichwertigkeit von Canihua und Quinoa belegt und somit die EU-Kommission zu einer Richtigstellung der Bewertung bewegt werden.
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