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Fruchtaufstrich oder Marmelade? Die wichtigsten Unterschiede

Fruchtaufstrich und Marmelade unterscheiden sich vor allem bei Zucker, Fruchtanteil und gesetzlicher Einordnung.

Fruchtaufstrich und Marmelade unterscheiden sich vor allem in Fruchtanteil, Zuckergehalt und rechtlicher Definition. Während beide Produkte auf den ersten Blick ähnlich wirken, gibt es wichtige Unterschiede bei Herstellung, Zusammensetzung und Verwendung. Dieser Artikel erklärt, worin genau diese Unterschiede liegen und worauf Verbraucher beim Kauf achten sollten.

Was ist der Unterschied zwischen Fruchtaufstrich und Marmelade?

Fruchtaufstrich und Marmelade unterscheiden sich vor allem in ihrem Frucht- und Zuckergehalt sowie in ihrer rechtlichen Einordnung. Marmelade ist gesetzlich stärker definiert und enthält in der Regel einen höheren Zuckeranteil, da dieser auch zur Konservierung dient. Fruchtaufstriche hingegen sind oft weniger streng geregelt und können je nach Hersteller einen höheren Fruchtanteil und weniger zugesetzten Zucker enthalten. 

Ein weiterer Unterschied liegt in der Vielfalt der Rezepturen: Während Marmelade klassisch aus Zitrusfrüchten hergestellt wird und bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen muss, umfasst der Begriff Fruchtaufstrich eine breitere Palette an Produkten mit unterschiedlichen Früchten, Süßungsmitteln und Herstellungsverfahren. 

Im Ergebnis sind beide Produkte ähnlich in der Verwendung, unterscheiden sich jedoch deutlich in Zusammensetzung, Süße und Herstellungslogik.

Wie viel Zucker steckt in Fruchtaufstrich und Marmelade?

Fruchtaufstriche enthalten sowohl natürlichen Fruchtzucker aus den Früchten als auch zugesetzten Zucker. Der Zuckergehalt kann je nach Produkt stark variieren und liegt bei Bio-Fruchtaufstrichen häufig zwischen etwa 20 und 60 Prozent. 

Im Vergleich dazu enthalten klassische Marmeladen in der Regel mehr Zucker, da dieser nicht nur zum Süßen, sondern auch zur Konservierung beiträgt. Der höhere Zuckergehalt sorgt für eine längere Haltbarkeit und eine festere Konsistenz. 

Bei Fruchtaufstrichen kommen unterschiedliche Süßungsmittel zum Einsatz, etwa Rohrohrzucker, Rübenzucker, Agavendicksaft, Honig oder konzentrierter Apfelsaft. Diese Alternativen unterscheiden sich geschmacklich und teilweise auch in ihrer Süßkraft, wodurch sie in geringeren Mengen eingesetzt werden können. 

Der konkrete Zuckergehalt hängt letztlich stark vom Hersteller und der Rezeptur ab und kann daher deutlich schwanken.

Wo Beeren und Früchte wachsen

Während der Zuckeranteil sinkt, steigt bei Bio-Fruchtaufstrichen oft der Fruchtanteil. Eingekocht werden Klassiker wie Erdbeere, Aprikose oder Schwarze Johannisbeere. Raritäten wie Aronia, Mispel, Holunder oder Hagebutte kommen ebenfalls ins Glas. Als Exoten mischen Mango und Ingwer mit und unter den Zitrusfruchtaufstrichen gibt es welche aus Clementinen, Blutorangen oder Zitronen. Gelegentlich runden Rosenblüten, Vanille, Zimt oder Kardamom das Aroma ab. 

Manche, meist kleine Bio-Hersteller schaffen es, mit Beeren und Früchten aus Deutschland auszukommen. Wer größere Mengen produziert oder wild wachsende Beeren, Zitrusfrüchte oder Feigen verarbeitet, bezieht diese meist aus Italien, osteuropäischen Ländern, der Türkei oder Marokko. Bio-Mangos werden aus Indien oder Südamerika importiert.

Neue Konfitürenverordnung: Was hat sich geändert?

Die Konfitürenverordnung regelt unter anderem, wie viel Frucht in Marmelade und verwandten Produkten enthalten sein muss sowie wie diese Begriffe rechtlich verwendet werden dürfen. Mit der Überarbeitung wurden die Anforderungen an den Fruchtgehalt angepasst und die Kennzeichnung bestimmter Produkte neu geregelt. 

Für Marmelade gilt seit der Anpassung ein Mindestfruchtgehalt von 450 Gramm Frucht pro Kilogramm fertigem Produkt. Zuvor lag die Vorgabe bei 350 Gramm pro Kilogramm. Diese Änderung soll sicherstellen, dass Marmelade einen höheren und klar definierten Fruchtanteil enthält. 

Fruchtaufstriche fallen hingegen nicht immer unter diese strengen gesetzlichen Vorgaben und bieten dadurch mehr Spielraum bei Rezeptur und Zusammensetzung. Häufig enthalten sie sogar einen noch höheren Fruchtanteil als klassische Marmelade. 

Die Änderungen sorgen insgesamt für mehr Klarheit bei der Produktkennzeichnung, auch wenn im Alltag die Begriffe Marmelade, Konfitüre und Fruchtaufstrich weiterhin oft unterschiedlich verwendet werden.

Was „50 Prozent Frucht“ bedeutet

Vorschriftsmäßige Prozentangaben bei fruchtigen Aufstrichen sind tricky: Wenn da steht „50 Prozent Frucht“, bedeutet das, pro 100 Gramm Fertigprodukt wurden 50 Gramm Frucht eingesetzt. Beim Einkochen verlieren die Früchte Wasser. Daher sind im Endprodukt etwas weniger als 50 Gramm Frucht enthalten, die Fruchtinhaltsstoffe und Aromen haben sich konzentriert. 

Sind Fruchtaufstriche gesünder?

Pestizide sind in Bio-Fruchtaufstrichen in der Regel nicht drin, wie jüngst eine Testanalyse von Erdbeermarmeladen festgestellt hat. Nur in einer Bio-Marmelade haben die Tester Spuren von Pestiziden gefunden. Hingegen enthielten allen 16 untersuchten konventionellen Marmeladen Pestizide. Pestizide schaden allen, Mensch und Umwelt. Insbesondere konventionell angebaute Beeren sind sehr pestizidbelastet.

Viele Zutaten braucht es nicht: Obst fürs Aroma, Zucker zum Süßen und Konservieren, Pektin zum Gelieren und Zitronensaft oder Zitronensaftkonzentrat, um das Pektin zum Reagieren zu bringen.

Ob Bio-Fruchtaufstriche so viel gesünder sind als Bio-Marmelade, ist fraglich. Die Mengen an Mineralstoffen und Vitaminen, die bei höherem Fruchtanteil und beim Einsatz alternativer Zucker gemessen werden, fallen bei normalem Konsum gesundheitstechnisch nicht wirklich ins Gewicht. Der Unterschied ist Geschmackssache. Weniger Zucker und mehr Frucht – das merkt sich der Genießergaumen. 

Rezept: Fruchtaufstrich selber machen (Bonus)

Kind ist Marmeladenbrot, roter Fruchtaufstrich, Kind ungefähr fünf Jahre, grinst in die Kamera, der Mund ist Marmeladenverschmiert, die rechte Hand hält Brot mit Marmelade

Wer Bio-Fruchtaufstrich selbst herstellen möchte, kann mit wenigen Zutaten eine einfache Variante ohne lange Zutatenliste zubereiten:

  • 250 Gramm Erdbeeren, Himbeeren oder Brombeeren mit 1 Esslöffel Zitronensaft im Mixer pürieren. 
  • 8 Gramm Johannisbrotkernmehl und 60 Gramm Zucker unterrühren. 3 Minuten mixen. 
  • In heiß ausgespülte Gläser füllen, verschließen und im Kühlschrank aufbewahren. 
  • Der rohe Beerenaufstrich hält sich ungefähr eine Woche. 

Eure Auswahl im Bio-Laden

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