Ein schwarzer Tag für Verbraucher:innen: Obwohl nach Umfragen mit abstand die meisten Menschen wissen wollen, ob Gentechnik in ihrem Essen ist, hat die EU die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, bei denen bestimmte NGTs angewendet wurden, abgeschafft. Mehr noch: Die Lockerung sieht ebenso vor, dass solche Pflanzen auch keiner Risikoprüfung für die Umwelt unterzogen werden müssen. Das war bislang verpflichtend für die Zulassung solcher Pflanzen. Erschwerend kommt hinzu, dass sich Konzerne, die Pflanzen patentieren lassen können, die sie im Labor entwickeln.
Bio- und Umweltverbände kritisieren Deregulierung scharf
Zum Glück: Verbraucher:innen können sich auch in Zukunft darauf verlassen, dass Produkte, die das Bio-Label tragen, ohne gentechnisch modifizierte Pflanzen hergestellt wurden. Immerhin muss NGT-Saatgut weiter entsprechend gekennzeichnet sein. Dennoch reagiert die Bio-Branche mit scharfer Kritik. Denn zusätzlich dazu, dass für Verbraucher:innen wichtige Schutzmechanismen entfallen, wird die Arbeit durch den EU-Entscheid auch für Landwirt:innen und vor allem Züchter:innen schwieriger.
„Das EU-Parlament hat heute eine falsche und folgenreiche Entscheidung getroffen“, erklärt Bioland-Präsident Jan Plagge. Statt die Wahlfreiheit beim Einkauf von Lebensmitteln zu erhalten und die Ernährungssouveränität der Mitgliedstaaten zu stärken, sei „der Weg für mehr Marktmacht weniger globaler Konzerne freigemacht“ worden. Vor allem Patentfrage sieht Plagge kritisch: „Künftig können und werden große Unternehmen Patente auf Pflanzen und genetische Eigenschaften beanspruchen.“ Das öffne „der Privatisierung genetischer Ressourcen Tür und Tor“. Die Folgen seien steigende Lizenzkosten, wachsende Abhängigkeiten für landwirtschaftliche Betriebe und das Aus vieler kleiner und mittelständischer Züchtungsunternehmen.
Auch der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) sieht die Entscheidung als problematisch. Vorstandsvorsitzende Tina Andres betont zwar: „Bio bleibt sich und seiner Kundschaft treu: Wir arbeiten weiter ohne Gentechnik.“ Gleichzeitig bezeichnet sie die Verordnung als Angriff auf das europäische Vorsorgeprinzip. Besonders kritisch sieht sie die mangelnde Transparenz: „Zum ersten Mal in der Geschichte der EU sorgt eine Verordnung im Nahrungsmittelbereich für weniger statt für mehr Transparenz.“ Verbraucher:innen hätten ein Recht darauf zu wissen, „was in dem steckt, was sie essen und trinken“.
Demeter spricht ebenfalls von einem Bruch mit dem Vorsorgeprinzip. Der politische Sprecher Jörg Hütter warnt vor einer Entwicklung hin zu einem Agrarsystem, „das die Interessen weniger global agierender Saatgut- und Biotechnologiekonzerne über die Belange von Landwirtinnen und Landwirten, Verarbeitungsunternehmen, Handel sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern stellt“. Saatgut sei die Grundlage eines souveränen Ernährungssystems und dürfe nicht zunehmend in die Hände weniger Patentinhaber geraten.
Deutliche Worte kommen auch vom Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG). Geschäftsführer Alexander Hissting kritisiert, dass die Europaabgeordneten „sogar die weitgehende Abschaffung der Gentechnik-Kennzeichnung für Lebensmittel durchgewinkt“ hätten. Künftig könnten Verbraucherinnen und Verbraucher nur noch über freiwillige Kennzeichnungen wie das Bio-Siegel oder das grüne „Ohne GenTechnik“-Siegel erkennen, ob bei der Herstellung eines Produkts Neue Gentechnik eingesetzt wurde. „Wenn bald selbst bei Brot, Bier, Bananen oder Babybrei Gentechnik im Spiel sein könnte, wird eine ‚Ohne Gentechnik‘-Kennzeichnung künftig noch wichtiger“, sagt Hissting.
Auch Umweltverbände kritisieren die Entscheidung. BUND-Vorsitzender Olaf Bandt erklärt: „Das Europaparlament lässt mit seiner heutigen Entscheidung Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucher*innen im Stich.“ Unklar bleibe insbesondere, „wie Umweltrisiken ohne vorherige Risikoprüfung ausgeschlossen werden sollen“. Dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr erkennen könnten, „was auf ihren Teller kommt“, sei „inakzeptabel“.
Noch schärfer formuliert es die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Bundesvorsitzende Claudia Gerster spricht von einer „verantwortungslosen Entscheidung“. Politik und Parlament hätten sich „zu Gunsten weniger Gentechnik-Konzerne und deren nicht haltbaren Versprechen entschieden“. Die AbL kündigt an, politische und rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen und prüft nach eigenen Angaben eine Klage gegen die Verordnung.
Was ist Neue Gentechnik – und was bedeutet die Entscheidung?
Unter dem Begriff Neue Gentechnik werden moderne Verfahren der Genomeditierung zusammengefasst. Besonders bekannt ist die Genschere CRISPR/Cas, mit der sich gezielt Veränderungen im Erbgut von Pflanzen vornehmen lassen. Anders als bei älteren gentechnischen Verfahren wird dabei häufig kein artfremdes Erbgut eingeführt. Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass manche dieser Veränderungen auch auf natürlichem Weg oder durch konventionelle Züchtung entstehen könnten. Deshalb sollen bestimmte NGT-Pflanzen künftig ähnlich behandelt werden wie konventionell gezüchtete Sorten.
Kritiker halten dagegen, dass auch gezielte Eingriffe ins Erbgut Risiken bergen können und deshalb weiterhin geprüft und gekennzeichnet werden sollten. Umweltverbände wie der BUND bemängeln insbesondere, dass Umweltrisiken künftig ohne verpflichtende Risikoprüfung schwerer zu bewerten seien.
Für Verbraucher:innen bedeutet die Neuregelung vor allem eines: Die bisher bekannte Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel wird für viele Produkte entfallen. Wer auch künftig Lebensmittel ohne Gentechnik bevorzugt, wird sich stärker an freiwilligen Kennzeichnungen wie dem Bio-Siegel oder dem „Ohne GenTechnik“-Label orientieren müssen.
Politisch dürfte die Debatte damit keineswegs beendet sein. Mehrere Verbände prüfen rechtliche Schritte gegen die Verordnung. Gleichzeitig fordern sie von der Bundesregierung und der EU, Regelungen zum Schutz gentechnikfreier Landwirtschaft sowie wirksame Beschränkungen für Patente auf Pflanzen und Saatgut nachzubessern.
Häufig gestellte Fragen zum Neuen Gentechnik Gesetz
Was ist die Genschere?
Die Genschere bezeichnet in Alltagssprache die molekularbiologischen Werkzeuge, mit dem Forschende das Erbgut von Pflanzen, Tieren oder Mikroorganismen gezielt verändern können. Sie funktioniert wie eine Art molekulare Schere, die DNA an einer bestimmten Stelle schneidet. Danach kann das Erbgut repariert, ausgeschaltet oder verändert werden.
Was ist CRISPR/Cas?
CRISPR/Cas ist die bekannteste Technik, die als Genschere eingesetzt wird. Sie stammt ursprünglich aus dem Abwehrsystem von Bakterien. Mit ihr lassen sich bestimmte Abschnitte im Erbgut vergleichsweise präzise ansteuern und verändern. Deshalb wird CRISPR/Cas in Forschung, Medizin und Pflanzenzüchtung genutzt.
Wird es künftig mehr Gentechnik in Lebensmitteln geben?
Möglich. Pflanzen aus bestimmten Verfahren der Neuen Gentechnik könnten künftig einfacher auf den Markt kommen, weil Zulassungsverfahren und Risikoprüfungen teilweise entfallen.
Könnt ihr erkennen, ob Neue Gentechnik eingesetzt wurde?
Bei vielen Produkten ist das künftig nicht mehr über die Zutatenliste erkenntlich. Die gesetzliche Kennzeichnungspflicht entfällt für einen großen Teil der NGT-Pflanzen.
Welche Orientierung bleibt euch beim Einkauf?
Das EU-Bio-Siegel und das grüne „Ohne GenTechnik“-Siegel schließen den Einsatz Neuer Gentechnik weiterhin aus. Für Verbraucher:innen werden diese Kennzeichnungen künftig noch wichtiger.
Bleibt Bio gentechnikfrei?
Ja. Bio-Verbände wie Bioland, Demeter und der BÖLW haben angekündigt, auch weiterhin ohne Neue Gentechnik zu arbeiten.
Wann treten die neuen Regeln in Kraft?
Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren. Bis dahin müssen unter anderem Fragen zu Haftung, Dokumentation und Koexistenz zwischen gentechnikfreier und gentechnischer Landwirtschaft geklärt werden.
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